(1) Ausbildende haben
(2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.
(3) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
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https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/content-downloads...
Ausbildungsmittel nach § 14 Abs. 1 Nr.3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die. Auszubildenden der Ausbildungsberufe „Verwaltungsfachangestellte/-r“ und. „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“. Gemäß §14 Abs.1 Nr.3 BBiG werden die Ausbildenden (Au
https://www2.klett.de/sixcms/media.php/229/9re6ir_bbig.pdf
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Berufsbildungsgesetz (BBiG) §§14–16 vom 23. März 2005(BGBl. I S. 931). Unterabschnitt 3. Pflichten der Ausbildenden. § 14 Berufsausbildung. (1) Ausbildende haben. 1. dafür zu sorgen, dass den Auszubild
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
Berufsbildungsgesetz. Datum: 14. August 1969. Fundstelle: BGBl I 1969, 1112. Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1982. Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. BBiG Anhang EV. (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 40 G v. 24.12.2003 I 2954 +++). BBiG Eingangsform
https://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/Kommentare_Berufsbildungsge...
Neues BBiG. Altes BBiG. § 1. Ziele und Begriffe der Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Be- ...... ten auch bei der Ausbildung im Ausland. Neues BBiG. Altes BBiG. § 14. Berufsausbildung. (
https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB41242.pdf
3.1 Gliederung der Ausbildung. Eine klare Gliederung der Ausbildung ist für Ausbilder und Auszubil- dende wichtig. Nach § 14 Abs. 1 Nr.1 BBiG hat der Ausbildungsbe- trieb dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Hand- lungsfähigkeit vermit
https://www.aerztekammer-berlin.de/20mfa/75_Antraege_und_Formulare/02_Allgemein...
nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)*. * In der Fassung des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 (BGBI. I 2005, 931). 1. Pflichten der Ausbildenden. § 14 BBiG: Berufsausbildung. (1) Ausbildende haben.
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
14 Berufsausbildung. (1) Ausbildende haben. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen
https://www.pfalz.ihk24.de/Aus_und_Weiterbildung/ausbildung/Zeitstrahl_Betriebe...
Der Ausbildende ist verpflichtet, dem/der Auszubildenden alle Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig sind( §14 Abs. 1 Nr.1 BBiG). Der Ausbildende hat also die Berufsausbildung planmäßig, zeitlich und s
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bbig/01.htm
01.12.2007 - Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_14/
29.03.2017 - 14 Berufsausbildung [1]. (1) Ausbildende haben. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihre
http://www.tdl-online.de/auszubildende-praktikanten/tva-l-bbig.html
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, 12,06 KB (pdf) Download · Merken · Zeigt die erste Seite des Dokumentes als Grafik in neuem Browserfenster, Änderungstarifvertr