§ 102 BBiG, Bußgeldvorschriften
Paragraph 102 Berufsbildungsgesetz

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1.
entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, den wesentlichen Inhalt des Vertrages oder eine wesentliche Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig niederlegt,
2.
entgegen § 11 Abs. 3, auch in Verbindung mit Abs. 4, eine Ausfertigung der Niederschrift nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,
3.
entgegen § 14 Absatz 3 Auszubildenden eine Verrichtung überträgt, die dem Ausbildungszweck nicht dient,
4.
entgegen § 15 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Auszubildende nicht freistellt,
5.
entgegen § 28 Abs. 1 oder 2 Auszubildende einstellt oder ausbildet,
6.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 33 Abs. 1 oder 2 zuwiderhandelt,
7.
entgegen § 36 Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3, die Eintragung in das dort genannte Verzeichnis nicht oder nicht rechtzeitig beantragt oder eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift nicht beifügt oder
8.
entgegen § 76 Abs. 2 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder eine Besichtigung nicht oder nicht rechtzeitig gestattet.


(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 6 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.


Benachbarte Paragraphen


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Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten - BVS

http://www.bvs.de/fileadmin/mediapool/downloads/Produkte/Ausbildung/VFA-K/2013_...
Die Schriftform ist zwar nicht unmittelbar dem Gesetz zu entnehmen ‑ diese Form ist nur für die Niederschrift nach § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG; vgl. Teil 2.1) vorgesehen ‑ ergibt sich aber aus § 2 ..... sind (vgl. § 36 Abs. 1 BBiG). Verstöße können n


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Berufsbildungsgesetz - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 3 Vertrag. (1) Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit dem. Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. ...... Achter Teil Änderung und Außerkrafttreten von Vorschriften. BBiG § 100. -. BBiG § 101.

Berufsbildungsgesetz - BMBF

https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
102. Bußgeldvorschriften. Teil 7: Übergangs- und Schlussvorschriften. § 103. Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit. § 104. Fortgeltung ... Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 ... 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80

Kommentare Berufsbildungsgesetz - IHK Frankfurt am Main

https://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/Kommentare_Berufsbildungsge...
Neues BBiG. Altes BBiG. § 1. Ziele und Begriffe der Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Be- rufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die .... bis 70,76 bis 80 sowie 102 nicht; insowe

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag fuČ r ... - RAK München

https://rak-muenchen.de/fileadmin/RAK-Redaktion/Downloads/09-Kanzleimitarbeiter...
VerstoČ ûe gegen eine Reihe von Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes koČ nnen nach § 102 BBiG als Ordnungswidrigkeit mit. Geldbuûe bis zu 5.000,± U geahndet werden. Straf- und Buûgeldvorschriften enthalten auch die §§ 58, 59 JArbSchG. FuČr Streitigkei

Berufsbildungsgesetz: BBiG - Benecke / Hergenröder ... - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Benecke-Berufsbildungsgeset...
Dr. Martina Benecke, Dr. Carmen Silvia Hergenröder. 1. Auflage. Berufsbildungsgesetz: BBiG – Benecke / Hergenröder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG. Thematische Gliederung: Berufsausbildung, Berufsbildung. Verlag C.H


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BBiG § 102 Bußgeldvorschriften - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_102/
29.03.2017 - 102 Bußgeldvorschriften [1]. (1) Ordnungswidrig handelt, wer. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, den wesentlichen Inhalt des Vertrages oder eine wesentliche Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in

Kinder-Krankengeld, Entgeltfortzahlung nach BBiG

https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leistungsrecht/102-...
13.04.2017 - Kinder-Krankengeld und Entgeltfortzahlung nach Berufsbildungsgesetz Einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (Kinder-Krankengeld) haben nach § 45 SGB V Versicherte, die zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrank

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Arbeitsrecht.org

https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
... nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führen, soweit es sich nicht um Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt. (3) Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70

Landesverordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung nach ...

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/dxd/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokument...
die widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden nach § 30 Abs. 6 BBiG und § 22b Abs. 5 der Handwerksordnung (HwO),. 3. ... Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 102 Abs. 1 BBiG und § 118 Abs.

Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden - IHK für die Pfalz

https://www.pfalz.ihk24.de/Aus_und_Weiterbildung/ausbildung/Zeitstrahl_Betriebe...
Dieses Gesetz sollte jedoch nicht zu eng ausgelegt werden, denn es dürfen auch Aufgaben aufgetragen werden die den Ausbildungszweck nur mittelbar fördern. Allerdings gilt ein grober Verstoß gegen §14 Abs. 2 BBiG als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 6: Bußgeldvorschriften › § 102

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 102 BBiG
    § 102 Abs. 1 BBiG oder § 102 Abs. I BBiG
    § 102 Abs. 2 BBiG oder § 102 Abs. II BBiG

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