Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach diesem Gesetz den nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 27, 30, 32, 33 und 70 auf zuständige Stellen zu übertragen.
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11.01.2018 - Berufsbildungsgesetz (BBiG). BBiG. Ausfertigungsdatum: 23.03.2005. Vollzitat: "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch .... 105. Übertragung von Zuständigkeiten. Teil 1. Allgemeine Vorschriften. § 1 Ziele u
http://www.bochum.ihk.de/fileadmin/user_upload/GB_1/Ausbildung/6._Merkblatt_und...
Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung nach §§ 105,. 30 (6) Berufsbildungsgesetz (BBiG) i. V. m. § 4 BBiGZustVO. M e r k b l a t t. Ausbilden darf, wer fachlich geeignet ist! Gemäß § 30 Abs. 1 BBiG ist fachlich geeignet, wer die beruflichen sowie
http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo17-052.pdf
Das BBiG trifft in § 71 Absatz 3 Regelungen nur für die ländliche Hauswirtschaft; diese ist nicht. Regelungsgegenstand dieser Verordnung. Hauswirtschaft im Sinne dieser Verordnung ist nur die nichtländliche Hauswirtschaft. Gleichzeitig wird gemäß § 105 B
http://www.bochum.ihk.de/fileadmin/user_upload/GB_1/Ausbildung/Ausbilderkarte.p...
Bei Zuerkennung der fachlichen Eignung durch IHK (§§ 105, 30 (6) BBiG i.V.m. § 4 BBiGZustVO): erhalten am: oder wurde beantragt am: Stellung / Funktion im Betrieb: Beschäftigt im Betrieb seit: Ausbilder/-in für den / die Ausbildungsberuf/e (ggf. mit Fach
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fachlichen Eignung nach §§ 105,. 30 (6) Berufsbildungsgesetz (BBiG) i. V. m. § 4 BBiGZustVO. M e r k b l a t t. Ausbilden darf, wer fachlich geeignet ist! Gemäß § 30 Abs. 1 BBiG ist fachlich geeignet, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspäda
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_105/
Teil 7: Übergangs- und Schlussvorschriften. § 105 Übertragung von Zuständigkeiten. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach diesem Gesetz den nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 2
http://www.beamtenausbildung-online.de/berufsbildungsgesetz_paragraf_105
Berufsbildungsgesetz (BBiG): § 105 Übertragung von Zuständigkeiten. Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst bietet aktuelle und besonders günstige Publikationen für Beamte und Tarifkräfte in Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Übersicht der Titel und Preise f
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5320101203161758673
(3) Nach § 105 in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 3 und 4, 30 Abs. 6, 32 Abs. 2, 33 Abs. 1 und 2, 70 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes werden die Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf die zuständigen Stellen entsprechend § 71 des BBi
https://lxgesetze.de/gesetze/bbig/105
105 BBiG: Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die nach diesem Gesetz den nach Landesrecht zuständigen Behörden übertragenen Zuständigkeiten nach den §§ 27, 30, 32, 33 und 70 auf zuständige Stellen zu übertragen.
http://www.baustoffwissen.de/wissen-ausbildung/praxis-ratgeber/rechte-und-pflic...
18.07.2017 - Das BBiG regelt in 105 Paragraphen das duale Berufsbildungssystem in Deutschland. Foto: Pixabay. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde 1969 eingeführt und 2005 novelliert. Es gilt für die duale Berufsausbildung, nicht aber für die Berufsbild