Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
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https://www.ihk-kassel.de/down/6566A2AC-0F1F-BD2E-5C3AD395F80F9FB1
Hier kann sich das Problem stellen, ob und unter welchen Umständen bei einer Weiterbeschäftigung eine Verlängerung des. Berufsausbildungsverhältnisses eintritt oder gar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen kann. Zu beachten ist in diesem Zusamme
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 24 Untersagung des Einstellens und Ausbildens. (1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat das Einstellen und Ausbilden zu untersagen, wenn die persönliche oder fachliche Eignung nicht oder nicht mehr vorliegt. (2) Die nach Landesrecht zuständ
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/z3_berufsbildungsreformgesetz.pdf
31.03.2005 - Sonstige Vorschriften. § 24 Weiterarbeit. § 25 Unabdingbarkeit. § 26 Andere Vertragsverhältnisse. Abschnitt 3. Eignung von Ausbildungs- stätte und Ausbildungspersonal. § 27 Eignung der Ausbildungsstätte. § 28 Eignung von Ausbildenden und Aus
https://www.bmbf.de/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf
hältnis mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21. BBiG). Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so verlängert sich das Berufsaus bildungsverhältnis auf Antrag der Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wieder holungsp
http://www.rakcelle.de/pdf/ausbildung/Merkblatt%20zum%20Berufsausbildungsvertra...
gabe) des Ergebnisses der Abschlussprüfung bestimmt (ä 1 Nr. 3 und 5 des Ausbildungsvertrages; ä 21 Abs. 3 BBiG) Für die. Zeit danach besteht unter den Voraussetzungen des ä 24 BBiG (Weiterarbeit) Anspruch auf Gehalt. Merkblatt zum Berufsausbildungsvertr
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44169.htm
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
http://www.dreher-partner.de/de/aktuelles/detail/article/die-ungewollte-ueberna...
21.02.2011 - 24 BBiG bestimmt, dass ein Auszubildender, der im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt wird, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, in einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu dem Arbeitgeber
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
24 Weiterarbeit. Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
https://www.konstanz.ihk.de/berufliche_bildung/ausbildung/recht/astas/Abschluss...
Arbeitet der Auszubildende nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, also nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, weiter in seinem Ausbildungsbetrieb, und zwar ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart wurde, so ist nach § 24 BBiG ein neues
http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/beendigung-des-berufsausbildun...
Das BAG stellte fest, dass zwischen den Parteien durch die Weiterbeschäftigung des Klägers über den 3.7.2002 hinaus gemäß § 17 BBiG a.F. (§ 24 BBiG n.F.) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen war, das durch die Kündigung des Klägers zum 31.8.2002 wiede