§ 31a BBiG, Sonstige ausländische Vorqualifikationen
Paragraph 31a Berufsbildungsgesetz

In den Fällen des § 30 Absatz 2 und 4 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wer die Voraussetzungen von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes erfüllt und nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz seinen Befähigungsnachweis erworben hat, sofern er eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. § 30 Absatz 4 Nummer 3 bleibt unberührt.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - BSH

http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausbildung/Vorschriften/BBiG.pdf
23.03.2005 - Abschnitt 3. Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal. § 27. Eignung der Ausbildungsstätte. § 28. Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen. § 29. Persönliche Eignung. § 30. Fachliche Eignung. § 31. Europaklaus

BBiG- Berufsbildungsgesetz - Toc - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/6509_Lakies_Inhaltsverzeich...
Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, eBooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services

Ausbildung & Beruf | Rechte und Pflichten während der ... - BMBF

https://www.bmbf.de/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf
Die Abschlussprüfung ist für die Auszubildenden gebührenfrei (§ 37 BBiG; § 31 HwO). Ausbildende haben ihren Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsver hältnisses ebenfalls ein Zeugnis auszustellen, das Angaben über Art, Dauer und Ziel der. Be

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Berlin.de

https://www.berlin.de/hjav/service/rechtsgrundlagen/bbig.pdf
23.03.2005 - Abschnitt 3. Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal. § 27. Eignung der Ausbildungsstätte. § 28. Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen. § 29. Persönliche Eignung. § 30. Fachliche Eignung. § 31. Europaklaus

BBiG 526 - Statistisches Bundesamt

https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
11.01.2018 - Abschnitt 3. Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal. § 27. Eignung der Ausbildungsstätte. § 28. Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen. § 29. Persönliche Eignung. § 30. Fachliche Eignung. § 31. Europaklaus


Webseiten zum Paragraphen

§ 31 BBiG Europaklausel Berufsbildungsgesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44176.htm
(1) In den Fällen des § 30 Abs. 2 und 4 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auch, wer die Voraussetzungen für die Anerkennung seiner Berufsqualifikation nach.

§ 31a BBiG Sonstige ausländische Vorqualifikationen ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a175616.htm
In den Fällen des § 30 Absatz 2 und 4 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wer die Voraussetzungen von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 des.

BBiG § 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_31a/
1In den Fällen des § 30 Absatz 2 und 4 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wer die Voraussetzungen von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes erfüllt und

§ 31a BBiG: Sonstige ausländische Vorqualifikationen - LX Gesetze.

https://lxgesetze.de/gesetze/bbig/31a
31a BBiG: In den Fällen des § 30 Absatz 2 und 4 besitzt die für die fachliche Eignung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wer die Voraussetzungen von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes er

32 BBiG - Überwachung der Eignung - PRO Personalrecht online ...

http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeig...
2Ist der Mangel der Eignung nicht zu beheben oder ist eine Gefährdung Auszubildender zu erwarten oder wird der Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, so hat die zuständige Stelle dies der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen. P


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 2: Berufsbildung › Kapitel 1: Berufsausbildung › Abschnitt 3: Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal › § 31a

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 31a BBiG
    § 31a Abs. 1 BBiG oder § 31a Abs. I BBiG

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