(1) Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Fortbildungsabschlüsse anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnung).
(2) Die Fortbildungsordnung hat festzulegen
(3) Abweichend von Absatz 1 werden Fortbildungsordnungen in Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, Fortbildungsordnungen in Berufen der Hauswirtschaft durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen.
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https://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdfndb/inf...
Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. NIEDERBAYERN. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (A1). Meister im Handwerk nach §§ 45,51a, 122 HwO; Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für d
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
Vierter Teil Ausschüsse für Berufsbildung. Erster Abschnitt Bundesausschuß. BBiG § 53. -. Zweiter Abschnitt Landesausschüsse. BBiG § 54 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung. (1) Bei der Landesregierung wird ein Landesausschuß für Berufsbildung errich
https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/download/7062
gen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung kontinu- ierlich von 192 auf 233 gestiegen. Diese Broschüre beschäftigt sich ausschließlich mit der beruflichen Fort- bildung nach § 53 BBiG und § 42 HwO, d. h. mit der Entwicklung von. Fortbil
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
53. Fortbildungsordnung. § 54. Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. § 55. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. § 56. Fortbildungsprüfungen ... Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 ... 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis
https://www.bmbf.de/files/2016-03-23_Evaluationsbericht_BBiG.pdf
23.03.2016 - Das Berufsbildungsgesetz hat sich bewährt. Die letzte Novelle des Gesetzes aus dem Jahr 2005 ist von der Praxis weitgehend und sehr gut aufgenommen worden. Die geltenden Regelungen des BBiG stellen die passenden Werkzeuge zur Verfügung. Sie
https://hwk-koblenz.de/fileadmin/dateien/ueber_uns/rechtsgrundlagen/fpo_bbig.pdf
(1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der berufli- chen Fortbildung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsaus- schüsse (§ 56 Abs. 1 Satz 1 BBiG). (2) Soweit die Fortbildungsregelungen nach §§ 53 und 54 BBiG selbstständige Prüfungsteile bein
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulas
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-berufl...
53 Fortbildungsordnung. (1) Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst zuständigen Fachministerium na
https://wb-web.de/dossiers/recht-weiterbildung/folge-1-gesetzliche-rahmenbeding...
Das BBiG regelt die Prüfungen in Fortbildungsverordnungen (§ 53). Die Fortbildungsordnung stellt die Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung und der Anerkennung von Fortbildungsabschlüssen. Diese legen fest: die Bezeichnung des Fortbildung
http://ratgeber.kursportal.info/g3432
Aus- und Weiterbildungspädagoge(Geprüfter)/ Aus- und Weiterbildungspädagogin (Geprüfte), Fortbildungsverordnung vom 21.08.2009, (BGBl. I, 2009, S. 2934) Download-pdf, Zuständige Stelle: Industrie- und Handelskammer, Letzte Änderung 21.08.2009, Aufstiegsb
https://www.ihk-nuernberg.de/de/ihk-produkte/pruefungen/fortbildungspruefungen-...
Als zuständige Stelle nach dem BBiG führt die IHK Fortbildungsprüfungen für Fachwirte, Meister, Betriebswirte, Technische Betriebswirte und nach der Ausbilder-Eignungsverordnung durch.