Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren.
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https://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdfndb/inf...
Hans Siegert, Staatl. Schulberatung Niederbayern 0871/430310. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. NIEDERBAYERN. Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (A1). Meister im Handwerk nach §§ 45,51a, 122 HwO; Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für d
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 54 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung. (1) Bei der Landesregierung wird ein Landesausschuß für Berufsbildung errichtet. Er setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der. Arbeitnehmer und der obersten Lande
https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/download/7062
Sauter, Edgar: Strukturen und Interessen. BIBB, Bonn 2003, S. 12. 2. DGB/KWB: Berufliche Weiterbildung immer wichtiger. Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung gemäß § 53/54 BBiG und § 42/42a HwO. Neufassung 2008. Anmerkung: die Vereinbarung ist nicht u
http://wir-gestalten-berufsbildung.dgb.de/pruefungswesen/material/berufsbildung...
Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung gemäß § 53/54 BBiG und § 42/42 a HwO zwischen DGB und Spitzenorganisationen der Wirtschaft vertreten im Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung. Die Bedeutung beruflicher Weiterbildung hat in den let
https://www.oth-regensburg.de/fileadmin/media/studium/bewerbung/pdf/Zuordnungsl...
Unabhängig von der vorstehenden, nicht abschließenden Auflistung gelten als der Meisterprüfung gleichgestellte. Fortbildungsprüfungen alle beruflichen Fortbildungsprüfungen, die. • nach den §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. §§ 42, 42a der
http://stbk-suedbaden.de/wp-content/uploads/6.8-pruefungsordnung-stfw.pdf
01.01.2015 - 6.8 Prüfungsordnung für die. Durchführung von Fortbildungsprüfungen. (§ 54 BBiG) zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin. Erlassen von den Steuerberaterkammern Nordbaden,. Stuttgart und Südbaden für ihre jeweiligen Bezirke.
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44199.htm
Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der.
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 54) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Auslan
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bbig/54
Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulas
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.85839....
12.03.2012 - 3 Zulassungsvoraussetzungen. § 4 Anmeldung zur Fortbildung. § 5 Entscheidung über die Zulassung. § 6 Beginn und Dauer der Fortbildung. § 7 Struktur der Fortbildung. § 8 Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren. § 9 Inkrafttreten. Nach § 54 B
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-berufl...
54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. Soweit Rechtsverordnungen nach § 53 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Fortbildungsabschluss