Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 54) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.senatspressestelle.bremen.de/sixcms/media.php/13/20171219_Finanzen_...
19.12.2017 - Summe aus Teil IV. 50. 50. 100. 90. 80. 55. 250. 2. Sonstige Fachrichtungen , Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt. II. Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), kaufmännisch-verwaltender und gewerblich- technischer Bereich. Ausbildun
https://www.pd-h.polizei-nds.de/download/491
51 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung. § 52 Überwachung, Berater1. Vierter Teil: Ausschüsse für Berufsbildung. Erster Abschnitt: Bundesausschuss. § 53 (aufgehoben). Zweiter Abschnitt: Landesausschüsse. § 54 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung.
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ha-empfehlung_128_mpo_bbig.pdf
(4) Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53 BBiG) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 54 BBiG) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im. Ausland zu berücksichtigen (§ 55 BBiG). § 9.
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
Verordnungsermächtigung. Kapitel 2: Berufliche Fortbildung. § 53. Fortbildungsordnung. § 54. Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. § 55. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. § 56 ... BERUFSBILDUNGSGESETZ. Berufsbildungsges
http://www.rakcelle.de/pdf/ausbildung/Merkblatt%20zum%20Berufsausbildungsvertra...
3.. Vertragsschließende. Ausbildender kann ein Rechtsanwalt oder eine Sozietät sein. Gehören der Sozietät nur Rechtsanwälte an, soll einer von ihnen als Ausbilder bestimmt werden. Gehören der Sozietät z B. auch Steuerberaterr an, muss ein Rechtsanwalt ai
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_55/
17.07.2017 - 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 54) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigk
http://www.beamtenausbildung-online.de/vorschriften/berufsbildungsgesetz/berufs...
Berufsbildungsgesetz (BBiG): § .55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst bietet aktuelle und besonders günstige Publikationen für Beamte und Tarifkräfte in Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Übersicht der
https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2616
Weiter zu § 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen - § 55. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 54) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind au
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-berufl...
55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 54) Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Auslan
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10099-Aend-ZustVO-nach-BBiG-Oeffentlic...
Sächsisches Landesrecht Änderungsverordnung: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz Öffentlicher Dienst.