Soweit Rechtsverordnungen nach § 58 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Umschulungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse beruflicher Erwachsenenbildung.
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http://jugend.dgb.de/++co++01481276-418d-11e5-a1b5-525400808b5c/BBIG-Positionsp...
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das zentrale Gesetz für die berufliche duale Ausbildung in Deutschland. Zentrale. Fragen rund um die Ausbildung ...... zu schaffen, wird hiermit unnötig aufgeweicht. Die Gewerkschaftsjugend fordert daher den § 59 zu Um
https://www2.bibb.de/bibbtools/dokumente/pdf/a21_dazubi_schaubild_7.2_heft-2014...
(siehe § 9 und § 71 BBiG). Wichge Aufgaben bei der Durchführung und Überwachung der Berufsausbildungsvor- bereitung, der Berufsausbildung und der be- ruflichen Fortbildung und Umschulung, neh- men die „zuständigen Stellen“ – meist sind dies Kammern – wah
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/z3_berufsbildungsreformgesetz.pdf
31.03.2005 - Kapitel 3. Berufliche Umschulung. § 58 Umschulungsordnung. § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stel- len. § 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. § 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. § 62 Ums
https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Dienstleistungen/Reisekosten/Rechtsg...
Page 1. Anhang 3 (Auszug). TVAöD - BT – BBiG. Ausbildungsjahr. Entgelt. 1. Ausbildungsjahr 753,26 €. 2. Ausbildungsjahr 803,20 €. 3. Ausbildungsjahr 849,02 €. 4. Ausbildungsjahr 912,59 €. TVAöD - BT – BBiG. Ausbildungsjahr. Entgelt. 1. Ausbildungsjahr 79
https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478801243348
3. in Ausbildungsverhältnissen, die nach § 6 des BBiG oder nach § 27 der HwO als Ausnahmen zugelassen sind,. 4. in der Seeschifffahrt aufgrund der Verordnung über die. Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum. Schiffsmechaniker und über den Erwerb
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44204.htm
Soweit Rechtsverordnungen nach § 58 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Umschulungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der.
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44203.htm
59 BBiG Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen · § 60 BBiG Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf · § 61 BBiG Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen · § 63 BBiG Gleichstellung von Prüfungszeugnissen (vom 08.09.2015).
https://www.betriebsrat.com/gesetze/bbig/59
Soweit Rechtsverordnungen nach § 58 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Umschulungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses, Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfungen, die Zulassu
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_59/
17.07.2017 - Teil 2: Berufsbildung. Kapitel 3: Berufliche Umschulung. § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. 1Soweit Rechtsverordnungen nach § 58 nicht erlassen sind, kann die zuständige Stelle Umschulungsprüfungsregelungen erlassen.
http://www.beamtenausbildung-online.de/berufsbildungsgesetz_paragraf_59
Berufsbildungsgesetz (BBiG): § .59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst bietet aktuelle und besonders günstige Publikationen für Beamte und Tarifkräfte in Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Übersicht