§ 64 BBiG, Berufsausbildung
Paragraph 64 Berufsbildungsgesetz

Behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.


Benachbarte Paragraphen


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Prüferdatenblatt - IG Metall Esslingen

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Prüferdatenblatt (Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der §§ 39 - 49, 62, 64 - 67 BBiG). Dieses Formular finden Sie auch als beschreibbares Dokument auf unserer Homepage (www.stuttgart.ihk24.de) unter der Dokumenten-Nr. 32346. persönliche Daten, Vor- und


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Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte ... - BiBB

https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/empfehlung_136_rahme...
17.12.2009 - Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln (siehe auch § 1 Abs. 3 BBiG). Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. Grundsätzlich ist auch

Nachteilsausgleich in der Ausbildung - ASBH

https://asbh.de/download/fachbeitraege/beitraege_asbh-kompass/Nachteilsausgleic...
30.07.2014 - Der Anspruch auf Nachteilsaus- gleich in der Berufsausbildung ist im Berufsbildungsgesetz. (BBiG § 64-66) bzw. in der Hand- werksordnung (HwO) § 42k verankert. In der Praxis gibt es aber viele ungelö- ste Fragen, denn der Nachteil infolge ei

Berufsbildungsgesetz BBiG - bildung.koeln.de

https://www.bildung.koeln.de/materialbibliothek/download/stubo_foe__modul_v__Ub...
Marianne Middendorf. Auszüge aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Zum 1. April 2005 ist das neue, umfassend novellierte BBiG in Kraft getreten. .... 64 Berufsausbildung. Behinderte Menschen (§2 Abs.1 Satz1 des Neunten Buches. Sozialgesetzbuch) sollen in

Regelung für die Ausbildung für behinderte Menschen gemäß § 66 ...

https://www.hwk-reutlingen.de/fileadmin/user_upload/bekanntmachungen/ausbildung...
Grundsätzlich ist auch für behinderte Menschen (§§ 64 BBiG / §42 k HwO i. V m. §§ 4 BBiG, § 25. HwO) eine Ausbildung in einem anerkanntem Ausbildungsberuf gem. § 4 BBiG / § 25 HwO im. Bedarfsfall unter Zuhilfenahme des § 65 BBiG / § 42l HwO (Nachteilsaus

Berufsausbildungsvertrag

http://www.kreis-tuebingen.de/site/LRA-Tuebingen-Internet-Root/get/1245486/beru...
Bei Fachwerkerausbildung die Bescheinigung/en über Behinderung gemäß § 64 BBiG beifügen. 7. Den vollständig ausgefüllten Ausbildungsplan beifügen. 8. Das vollständig ausgefüllte Einlageblatt beifügen. 9. Die genannten Unterlagen sind mit dem Berufsausbil


Webseiten zum Paragraphen

§ 64 BBiG Berufsausbildung Berufsbildungsgesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44209.htm
Behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.

BBiG § 64 Berufsausbildung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_64/
17.07.2017 - Teil 2: Berufsbildung. Kapitel 4: Berufsbildung für besondere Personengruppen. Abschnitt 1: Berufsbildung behinderter Menschen. § 64 Berufsausbildung. Behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in aner

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Arbeitsrecht.org

https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
64 Berufsausbildung. Behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.

4.2.1 Berufsbildung nach dem BBiG und der HWO - DVBS

http://www.dvbs-online.de/spezial/2006-7-287-11-286-288.htm
Auch Als Grundlage für eine einheitliche berufliche Fortbildung und Umschulung können Rechtsverordnungen erlassen werden (§§ 53 und 58 BBiG, 42 und 42e HWO). Für die Berufsbildung behinderte Menschen enthalten das BBiG in Kapitel 4 Abschnitt 1 §§ 64 ff.

Erstausbildungen nach § 66 BBiG / § 42m HwO / Fachpraktikerberufe ...

https://www.rehadat-bildung.de/de/angebote/erstausbildung-nach-paragr-66-paragr...
Hier finden Sie Infos zu und Anbieter von Erstausbildungen nach § 66 BBiG / § 42m HwO / Fachpraktikerberufe.


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 2: Berufsbildung › Kapitel 4: Berufsbildung für besondere Personengruppen › Abschnitt 1: Berufsbildung behinderter Menschen › § 64

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 64 BBiG
    § 64 Abs. 1 BBiG oder § 64 Abs. I BBiG

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