Für die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung behinderter Menschen gelten die §§ 64 bis 66 entsprechend, soweit es Art und Schwere der Behinderung erfordern.
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Prüferdatenblatt (Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der §§ 39 - 49, 62, 64 - 67 BBiG). Dieses Formular finden Sie auch als beschreibbares Dokument auf unserer Homepage (www.stuttgart.ihk24.de) unter der Dokumenten-Nr. 32346. persönliche Daten, Vor- und
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
66. Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen. § 67. Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung. Abschnitt 2: Berufsausbildungsvorbereitung. § 68. Personenkreis und Anforderungen. § 69. Qualifizierungsbausteine ... BERUFSBILDUNGSGESETZ. Berufsbild
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
11.01.2018 - Berufsbildungsgesetz (BBiG). BBiG. Ausfertigungsdatum: 23.03.2005. Vollzitat: "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch .... Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen. § 67. Berufliche Fortbildung, beruf
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Landwirtschaft/Pferd...
bildungen, einschließlich der industriellen Meisterprüfungen und Umschulungen in § 67. BBiG und § 42 n HWO sowie für die handwerkliche Meisterprüfung in § 11 der Meister- prüfungsverfahrensordnung geregelt. Falls zusätzliche Kosten für die Gewährung von
https://www.chemnitz.ihk24.de/blob/cihk24/aus_und_weiterbildung/ausbildung/down...
Diese Ausbildungsregelung gilt gemäß der §§ 66 und 67 BBiG für behinderte Menschen, soweit für sie eine Ausbildung nach § 64 BBiG ausgeschlossen wird. Neben körper- und sinnesbehinderten Personen gehören insbesondere Personen mit erheblichen und nicht nu
https://www.braunschweig.ihk.de/fileadmin/v1/images/content/inhaltsbereich/02_a...
67 BBiG / § 42n HwO geregelt. Damit reagiert das Gesetz auf individuelle Einschränkun- gen, die infolge einer Behinderung beim Erbringen von Leistungen entstehen können. Seitens der zuständigen Kammern sind entsprechende Nachteilsausgleiche für das. Erbr
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_67/
17.07.2017 - Kapitel 4: Berufsbildung für besondere Personengruppen. Abschnitt 1: Berufsbildung behinderter Menschen. § 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung. Für die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung behinderter Menschen ge
http://www.beamtenausbildung-online.de/berufsbildungsgesetz_paragraf_67
Berufsbildungsgesetz (BBiG): § .67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung. Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst bietet aktuelle und besonders günstige Publikationen für Beamte und Tarifkräfte in Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Übersicht der Tite
https://www.brennecke-partner.de/67-BBiG-Berufliche-Fortbildung-berufliche-Umsc...
Für die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung behinderter Menschen gelten die 64 bis 66 entsprechend soweit es Art und Schwere der Be.
https://lxgesetze.de/gesetze/bbig/67
67 BBiG: Für die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung behinderter Menschen gelten die §§ 64 bis 66 entsprechend, soweit es Art und Schwere der Behinderung erfordern.
http://www.dvbs-online.de/spezial/2006-7-317-11-316-318.htm
Nach § 65 BBiG i.V.m. § 67 BBiG, § 42n HWO i.V.m. § 42l HWO sollen in den Fortbildungs- und Umschulungsregelungen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen berücksichtigt werden. Für behinderte Menschen können überdies, wenn es die Behinderung erf