§ 78 BBiG, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
Paragraph 78 Berufsbildungsgesetz

(1) Der Berufsbildungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


(2) Zur Wirksamkeit eines Beschlusses ist es erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung des Ausschusses bezeichnet ist, es sei denn, dass er mit Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt wird.


Benachbarte Paragraphen


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Aufhebungsvertrag

https://www.konstanz.ihk.de/blob/knihk24/berufliche_bildung/ausbildung/download...
Der/Die Ausbildende verpflichtet sich (§ 16 BBiG), dem/der Auszubildenden ein in jeder Hinsicht wohlwollend gehaltenes, schriftliches Ausbildungszeugnis zu ... 9 MSchG (Schwangerschaft); §§ 15, 21 SchwG (Schwerbehinderteneigenschaft); §§ 2, 15 Abs. 1 Arb


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Berufsbildungsgesetz - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 1 Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. (1a) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, an eine Beru

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/z3_berufsbildungsreformgesetz.pdf
31.03.2005 - 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonsti- gen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Abschnitt 2. Überwachung der Berufsbildung. § 76 Überwachung, Beratung. Abschnitt 3. Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle

ZBVR online - DBB Beamtenbund und Tarifunion

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/dbbj/2013/jav_zbvronline_2012.pdf
haft. Die Interessenlage der von § 12 Abs. 1 Satz 2. BBiG und § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG geregelten unter- schiedlichen Fälle ist auch nicht dieselbe. 3. Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG muss ein Auszu- bildender schriftlich verlangen, weiterbeschäftigt z

Fortbildungsprüfungsordnung nach BBIG (4612kB) - Bildungszentrum ...

https://www.bildungszentrum-aschaffenburg.de/downloads/fortbildungspruefungsord...
nach g 56 Abs. 1 i. V. m. S 47 Abs. 1 BBIG in der Fassung der Bekanntmachung der Neufas- sung vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 15. Februar 2009 (BGBI. IS. 160), die fo

BBiG 526 - Statistisches Bundesamt

https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
11.01.2018 - Berufsbildungsgesetz (BBiG). BBiG. Ausfertigungsdatum: 23.03.2005. Vollzitat: "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt .... Überwachung der Berufsbildung. § 76. Überwachung, Beratung. Abschnitt 3. Berufsbildungsa


Webseiten zum Paragraphen

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - SIDI Blume

http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbig.htm
31.03.2005 - 78. Beschlussfähigkeit, Abstimmung. (1) Der Berufsbildungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) Zur Wirksamkeit ei

BBiG - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712/
Änderungsdokumentation: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist als Art. 1 Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) v. 23. 3. 2005 (BGBl I S. 931) verkündet worden und im Wesentlichen am 1. 4. 2005 in Kraft getreten.

Berufsausbildung und Ausbildungsende - ver.di b+b

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/berufsausbildung_und_ausbil...
Liegt der Schwerpunkt auf der Arbeitsleistung, findet § 78a BetrVG keine Anwendung. Steht dagegen die Ausbildung für eine spätere qualifizierte Tätigkeit im Vordergrund und ist ein geordneter Ausbildungsgang von mindestens zwei Jahren vorgesehen, handelt

Gartenbauwerker/-in nach §66 BBiG/§42m HwO - Borgmann Garten ...

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Praktikumsplatz Gartenbauwerker/-in nach §66 BBiG/§42m HwO. Anforderungen / Bemerkungen: Gartenbauwerker/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. geeignet für: Schüler/-innen; Praktikumsdauer: gern Langzeitpraktikum; Zeitraum: nach Abspr

Der Berufsausbildungsvertrag / 3.3.1 Abreden über die ... - Haufe

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  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 3: Organisation der Berufsbildung › Kapitel 1: Zuständige Stellen; zuständige Behörden › Abschnitt 3: Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle › § 78

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 78 BBiG
    § 78 Abs. 1 BBiG oder § 78 Abs. I BBiG
    § 78 Abs. 2 BBiG oder § 78 Abs. II BBiG

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