(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.
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https://www.gwlb.de/aus_und_fortbildung/FAMI/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_VerkV...
Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung (§ 8 BBiG) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1 BBiG) für den Ausbildungsberuf. Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Inf
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/ha-empfehlung_129_ausbildungszeit.pdf
27.06.2008 - (1) Die nachstehende Empfehlung soll die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften über die. Abkürzung der Ausbildungszeit gem. § 8 Abs. 1 S. 1 und 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) / § 27b. Abs. 1 S. 1 und 2 Handwerksordnung (HwO) konkretisieren.
https://www.bundestag.de/blob/436858/6ecd335ae2f9e045a7fa92bb899c23a7/wd-8-042-...
24.05.2016 - WD 8 - 3000 - 042/16. Seite 3. Inhaltsverzeichnis. 1. Anrechnung nach § 7 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und. Verkürzung nach § 8 BBiG. 4. 2. Formen der Ausbildungsverkürzung. 5. 2.1. Ausbildungsverkürzung bei beruflicher Vorbildung. 5. 2.1.1.
https://www.ihk-koeln.de/upload/01082-Richtlinie_Ausbildungszeit_1082.pdf
21.07.1987 - unterstützen. Darüber hinaus werden auch die Vorgaben zur vorzeitigen Zulassung zur. Abschlussprüfung gem. § 45 Abs. 1 BBiG und zur Verlängerung der Ausbildungszeit gem. § 8 Abs. 2. BBiG konkretisiert. (2) Die Richtlinie enthält Maßstäbe für
https://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/Kommentare_Berufsbildungsge...
dende einen schulischen Bildungsgang in einem Land absolviert haben, dessen Anrechnungsfähigkeit durch dieses Land im Wege einer Rechtsverordnung bestimmt wurde, sind auch die zuständigen Stel- len in anderen Ländern verpflichtet, auf Antrag eine Anrechn
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44153.htm
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_8/
17.07.2017 - (1) 1Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. 2Bei berechtigtem Interesse kann sic
https://www.ihk-oldenburg.de/geschaeftsfelder/AusbildungWeiterbildung/Ausbildun...
In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG). § 21 Abs. 3 BBiG bleibt unberührt. Inhaltlich verknü
https://www.institut-bildung-coaching.de/wissen/ausbildung-hintergrundwissen/da...
Weiter zu § 8 Berufsbildungsgesetz: Verkürzung der Ausbildung ... - Bei einem Ausbildungsplatzwechsel wird die bereits erbrachte Ausbildungszeit im selben Beruf in der Regel voll anerkannt. Bei einer Teilzeitberufsausbildung kann laut § 8 BBiG die wöchen
https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/web/sites/default/de/04_Ausbildung/Ausbildun...
08.10.2007 - im Ausbildungsberuf. Vermessungstechniker/ Vermessungstechnikerin nach § 48 BBiG. 8. Oktober 2007. Schriftliche Prüfung. Teil 1: Zeit: 80 min. Hilfsmittel: Schreib- und Zeichengeräte einschl. Farbstifte. Taschenrechner (nicht programmierbar)