§ 98 BBiG, Satzung
Paragraph 98 Berufsbildungsgesetz

(1) Durch die Satzung des Bundesinstituts für Berufsbildung sind

1.
die Art und Weise der Aufgabenerfüllung (§ 90 Abs. 2 und 3) sowie
2.
die Organisation
näher zu regeln.


(2) Der Hauptausschuss beschließt mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der Stimmen seiner Mitglieder die Satzung. Sie bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben.


(3) Absatz 2 gilt für Satzungsänderungen entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses - BiBB

https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/download/1651
30.9.1998, Rz. 16-20), hier als Beweis für die erschöpfende Problemsicht des Gesetzgebers und führt mit. § 21 Abs. 2 BBiG4 eine Vorschrift an, die ohnehin eher dem Auszubildenden nutzt, indem sie nach der Prüfung eine höhere Arbeitsvergütung ermöglicht.

Mitbestimmung bei betrieblicher Berufsbildung 1. Der Begriff der ...

http://www.dbb.de/dokumente/zbvr/2014/zbvronline_2014_02_01.pdf
Der Begriff der betrieblichen Berufsbildung in § 98 BetrVG umfasst alle Maßnahmen der Berufs- bildung iSd. § 1 Abs. 1 BBiG und damit solche der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung. 2. Für die Anwendung des § 98 Ab

BBiG- Berufsbildungsgesetz - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/6509_Lakies_Leseprobe.pdf
12 Vgl. www.deutscherqualifikationsrahmen.de. 13 Darstellung der Rechtsprechung des BSG zum Begriff der Berufsausbildung unter Herkert/Töltl. BBiG, § 1 Rn. 21ff. 14 BSG 1. 12. 2009 – B 12 R 4/08 R, juris, Rn. 18. 15 BAG 18.4.2000 – 1 ABR 28/99 und BAG 24

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

https://www.pd-h.polizei-nds.de/download/491
Berufsbildungsgesetz (BBiG). 4. Achter Abschnitt: Berufsbildung in der Hauswirtschaft. § 93 Zuständige Stelle. § 94 Fachliche Eignung. § 95 Meisterprüfung. § 96 Eignung der Ausbildungsstätte. Neunter Abschnitt: Sonstige Berufs- und Wirtschaftszweige. § 9

Hochschulzugang über berufliche Bildung Wege und ... - KMK

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08.09.2015 - Der Strukturwandel zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft hat zu einem Anstieg des Qualifikationsniveaus in der beruflichen Bildung geführt. Auch braucht die Wirt- schaft hochkompetente Fachkräfte, um ihre Wettbewerbsfähigkeit in globa


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BBiG 2005 § 98 Satzung | W.A.F. - betriebsrat.com

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98:Satzung. (1) Durch die Satzung des Bundesinstituts für Berufsbildung sind. 1. die Art und Weise der Aufgabenerfüllung (§ 90 Abs. 2 und 3) sowie; 2. die Organisation. näher zu regeln. (2) Der Hauptausschuss beschließt mit einer Mehrheit von vier Fünfte

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11.04.2016 - Der Betriebsrat kann der Bestellung von Ausbildern widersprechen oder ihre Abberufung verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche, insbesondere die berufs- und arbeitspädagogische Eignung im Sinne des BBiG nicht besitzen oder ihre A

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30.09.1998 - ... krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit an der Prüfung nicht teilnehmen kann, hinsichtlich der Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses schlechter stellen wollen als den Auszubildenden, der die Prüfung zwar ablegt, aber nicht besteht (BA

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Arbeitsrecht.org

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98 Satzung. (1) Durch die Satzung des Bundesinstituts für Berufsbildung sind. die Art und Weise der Aufgabenerfüllung (§ 90 Abs. 2 und 3) sowie; die Organisation. näher zu regeln. (2) Der Hauptausschuss beschließt mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der

Der Begriff der betrieblichen Berufsbildung in § 98 BetrVG umfasst alle ...

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Der Begriff der betrieblichen Berufsbildung in § 98 BetrVG umfasst alle Maßnahmen der Berufsbildung iSd. § 1 Abs. 1 BBiG und damit solche der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung. (BAG, Beschluss vom 05.03.2013 – 1


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung › § 98

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 98 BBiG
    § 98 Abs. 1 BBiG oder § 98 Abs. I BBiG
    § 98 Abs. 2 BBiG oder § 98 Abs. II BBiG
    § 98 Abs. 3 BBiG oder § 98 Abs. III BBiG

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