(1) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen. In dem Bericht sind Stand und voraussichtliche Weiterentwicklungen der Berufsbildung darzustellen. Erscheint die Sicherung eines regional und sektoral ausgewogenen Angebots an Ausbildungsplätzen als gefährdet, sollen in den Bericht Vorschläge für die Behebung aufgenommen werden.
(2) Der Bericht soll angeben
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https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 1 Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. (1a) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, an eine Beru
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
Ziele der Berufsbildungsplanung. § 86. Berufsbildungsbericht. § 87. Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik. § 88. Erhebungen. Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung. § 89. Bundesinstitut für Berufsbildung ... Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom
https://www.pd-h.polizei-nds.de/download/491
86 Zulassung zur Abschlussprüfung. Fünfter Abschnitt: Berufsbildung der Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notargehilfen. § 87 Zuständige Stelle. § 88 Fachliche Eignung. Sechster Abschnitt: Berufsbildung der Gehilfen in wirtschafts- und steuerberatenden
http://www.tierarzt-saar.de/downloads/vertr%C3%A4ge_verordnungen/Berufsbildungs...
B / § 86 Aufgaben (§ 55 BBiG a.F.). Teil 4 Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik. § 4.A / § 87 Ziele der Berufsbildungsforschung. § 4.B / § 88 Ziele der Berufsbildungsplanung (§ 2 BerBiFG a.F.). § 4.C / § 89 Berufsbildungsbericht (§ 3 BerBiFG a.
https://www.sihk.de/blob/haihk24/bildung/Inhalt/3557884/8ddf763a108da7235cd4628...
Telefon 02331 390-0 | Fax 02331 1 35 86 | E-Mail sihk@hagen.ihk.de | Internet www.sihk.de. Antrag auf Nachteilsausgleich für Zwischen- und Abschlussprüfungen. Hinweise. Gemäß § 65 Berufsbildungsgesetz (BBIG) sollen die besonderen Verhältnisse behinderter
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44231.htm
(1) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen. In dem.
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbig.htm
31.03.2005 - Größe und Standort ein qualitativ und quantitativ ausreichendes Angebot an beruflichen Ausbildungsplätzen gewährleisten und dass sie unter Berücksichtigung der voraussehbaren Nachfrage und des langfristig zu erwartenden Bedarfs an Ausbildung
https://lxgesetze.de/gesetze/bbig/86
86 BBiG: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712/
Änderungsdokumentation: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist als Art. 1 Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) v. 23. 3. 2005 (BGBl I S. 931) verkündet worden und im Wesentlichen am 1. 4. 2005 in Kraft getreten.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_4/
Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik. § 84 Ziele der Berufsbildungsforschung · § 85 Ziele der Berufsbildungsplanung · § 86 Berufsbildungsbericht · § 87 Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik · § 88 Erhebungen. Teil 5: Bundes