(1) Die jährliche Bundesstatistik erfasst
(2) Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen. Sie sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens nach Abschluss der wiederkehrenden Erhebung zu löschen.
(3) Auskunftspflichtig sind die zuständigen Stellen.
(4) Zu Zwecken der Erstellung des Berufsbildungsberichts sowie zur Durchführung der Berufsbildungsforschung nach § 84 sind die nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5 erhobenen Einzelangaben vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermitteln. Hierzu wird beim Bundesinstitut für Berufsbildung eine Organisationseinheit eingerichtet, die räumlich, organisatorisch und personell von anderen Aufgabenbereichen des Bundesinstituts für Berufsbildung zu trennen ist. Die in der Organisationseinheit tätigen Personen müssen Amtsträger oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sein. Sie dürfen die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse nur zur Erstellung des Berufsbildungsberichts sowie zur Durchführung der Berufsbildungsforschung verwenden. Die nach Satz 2 übermittelten Daten dürfen nicht mit anderen personenbezogenen Daten zusammen geführt werden. Das Nähere zur Ausführung der Sätze 2 und 3 regelt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Erlass.
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https://www.magdeburg.ihk.de/blob/mdihk24/servicemarken/regional/Geschaeftsstel...
... Gliederung der Berufsausbildung wird dem/der Auszubildenden unverzüglich ausgehändigt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben sowie die Übereinstimmung mit den Vertragsniederschriften wird bestätigt. Die Datenerhebung erfolgt aufgr
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/a21_ausweitstat_methodenpapier-vergleich-BIBB...
23.04.2009 - Die gesetzliche Grundlage der Berufsbildungsstatistik ist § 88 BBiG. Darin werden die jährlich bei den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Kammern) zu er- fassenden Merkmale genannt. •. Die gesetzliche Grundlage der BIBB-Erhebung z
https://www.chemnitz.ihk24.de/blob/cihk24/aus_und_weiterbildung/Formulare/Formu...
Insbesondere besteht kein Verbot, Kinder und Jugendliche zu beschäftigen. Ort, Datum. Unterschrift des/der Ausbilders/-in. Unterschrift und Stempel des Ausbildenden. (Unternehmen). Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36 un
https://www.akademie-handel.de/media/docs/abiturientenprogramm/ausbildungsvertr...
... Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig sind, Kopie oder Mehrfertigung der ärztli- chen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 B
http://www.kbbz1.de/assets/downloads/w7deb010a151400390fa06f373991f96/merkblatt...
Gehören der Sozietät z. B. auch. Steuerberater an, muß ein Rechtsanwalt als Ausbilder bestimmt werden (§§ 20 Abs. 4, 88 BBiG). Allgemein empfiehlt es sich, daß auch in Anwaltssozietäten nur ein Rechtsanwalt Ausbilder ist und den Ausbildungsvertrag abschl
https://www.sbk-sachsen.de/fileadmin/medienmanager/Dokumente/Content/Aus-_und_F...
außerhalb (insbes. Schulausbildung) b) mit Abschluss ohne Abschluss. (Bitte Nachweise beifügen). J Sonstige Vereinbarungen: Die umstehenden Vereinbarungen sind Gegenstand dieses Vertrages. Die obigen Daten sowie die Angaben im Beschäftigtennachweis werde
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbig.htm
31.03.2005 - Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Qualifizierungsvertrages sowie die nach § 88 Abs. 1 Nr. 5 erforderlichen Angaben. (3) Die Absätze 1 und 2 sowie § 76 finden keine Anwendung, soweit die Berufsausbildungsvorber
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-berufs...
Das ABC der Ausbildung: Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik. ... 88 Erhebungen. (1) Die jährliche Bundesstatistik erfasst. 1. für jeden Auszubildenden und jede Auszubildende: a) Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsange
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-ausbil...
Nicht in den Anwendungsbereich des BBiG fallen berufliche Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz, dem Altenpflegegesetz, dem Masseur- und ... Teil 3: Organisation der Berufsbildung, Kapitel 2: Landesausschüsse für Berufsbildung (§§ 82, 83) · Teil 4: B
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712/
Änderungsdokumentation: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist als Art. 1 Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) v. 23. 3. 2005 (BGBl I S. 931) verkündet worden und im Wesentlichen am 1. 4. 2005 in Kraft getreten.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/thuesingrachorlembke-ksch...
Während der Berufsausbildung sind Kündigungen gemäß § 22 BBiG nur in beschränktem Umfang zulässig. ... Wurde die Probezeit ohne Verstoß gegen §§ 25, 20 Satz 2 BBiG verlängert, bleibt eine Kündigung gemäß § 22 Abs. 1 BBiG möglich (BAG, Urteil v. 9.6.2016,