(1) Berufsbildung wird durchgeführt
(2) Die Lernorte nach Absatz 1 wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (Lernortkooperation).
(3) Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.
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http://www.verwaltungsschule-saar.de/fileadmin/user_upload/SVS/PDF_DOC/Ausbildu...
(2) 1Die ersten drei Monate der Ausbildung sind Probezeit. 2Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als einen Monat unterbrochen, verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. § 3. 1Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nac
https://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/Kommentare_Berufsbildungsge...
Altes BBiG. § 1. Ziele und Begriffe der Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Be- rufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. (2) Die Berufsausbildungsvorbereit
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung) sowie in berufsbildenden Schulen und sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung. BBiG § 2 Geltungsbereich. (1) Dieses Gesetz gil
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
3. Anwendungsbereich. Teil 2: Berufsbildung. Kapitel 1: Berufsausbildung. Abschnitt 1: Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen. § 4. Anerkennung .... Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 ... (2) Die Lernorte nach Absatz
https://www.gwlb.de/aus_und_fortbildung/FAMI/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_VerkV...
(1) Die nachstehende Richtlinie soll die Auslegung der gesetzlichen Vorschriften über die. Abkürzung der Ausbildungszeit gem. § 8 Abs. 1 S. 1 und 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) konkretisieren. Die Abkürzung beinhaltet auch die Teilzeitberufsausbildung, di
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/themen/oeffentlicherDienst/tari...
01.03.2016 - für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). - Besonderer Teil BBiG - vom 13. September 2005 geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1. August 2006, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008, geändert durch
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44147.htm
(1) Berufsbildung wird durchgeführt 1. in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche.
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bbig/01.htm
01.12.2007 - Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_2/
17.07.2017 - Teil 1: Allgemeine Vorschriften. § 2 Lernorte der Berufsbildung. (1) Berufsbildung wird durchgeführt. in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehöri
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
(2) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. (3) Die Berufsausbildung hat die für di
https://www.nsi-hsvn.de/staticsite/staticsite.php?menuid=194&topmenu=194
Gem. Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration vom 14.11.2008 (Nds. MBl. Nr. 45/2008 S. 1153) ist das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. gem. § 73 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 2