(1) Die vor dem 1. September 1969 anerkannten Lehrberufe und Anlernberufe oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe gelten als Ausbildungsberufe im Sinne des § 4. Die Berufsbilder, die Berufsbildungspläne, die Prüfungsanforderungen und die Prüfungsordnungen für diese Berufe sind bis zum Erlass von Ausbildungsordnungen nach § 4 und der Prüfungsordnungen nach § 47 anzuwenden.
(2) Die vor dem 1. September 1969 erteilten Prüfungszeugnisse in Berufen, die nach Absatz 1 als anerkannte Ausbildungsberufe gelten, stehen Prüfungszeugnissen nach § 37 Abs. 2 gleich.
(3) Auf Ausbildungsverträge, die vor dem 30. September 2017 abgeschlossen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sind § 5 Absatz 2 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 13 Satz 2, die §§ 14, 43 Absatz 1 Nummer 2, § 79 Absatz 2 Nummer 1 sowie § 102 Absatz 1 Nummer 3 in ihrer bis zum 5. April 2017 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
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https://www.bibb.de/dokumente/pdf/Verzeichnis_anerk_AB_2015.pdf
19.06.2015 - Fortgeltung bestehender Regelungen nach § 104 Absatz 1 BBiG und § 122 Absatz 4 HwO. 1.3.3.1. Vor Inkrafttreten des BBiG anerkannte Ausbildungsberufe nach Ausbildungsbereichen. 1.3.3.1.1 Industrie und Handel. 1.3.3.1.2 Handwerk. 1.4. Die staa
https://m.frankfurt-main.ihk.de/imperia/md/content/pdf/berufsbildung/ausbildung...
10.12.2013 - (2) Soweit Fachliche Vorschriften (§ 104 BBiG) nichts anderes bestimmen, gliedert sich die Prüfung in eine Fertigkeits- und Kenntnisprüfung. § 16. Besondere Verhältnisse behinderter Menschen. Bei der Durchführung der Prüfung sollen die beson
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
11.01.2018 - Ersetzt G 806-21 v. 14.8.1969 I 1112 (BBiG). Fußnote. (+++ Textnachweis ab: 1.4.2005 +++). (+++ Zur Weiteranwendung d. § 5 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 2,. § 13 Satz 2, §§ 14, 43 Abs. 1 Nr. 2, § 79 Abs. 2 Nr. 1,. § 102 Abs. 1 Nr. 3 in der
https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Berufsbildung/Berufsausbildungsvertra...
dungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. 2). Solange die Ausbildungsordnung nicht erlassen ist, sind gem. § 104 Abs. 1 BBiG die bisherigen. Ordnungsmittel anzuwenden. 3). Abschluss: 01 Hauptschulabschluss / Berufsreife / Abschluss der
https://www.imagi.de/RundschreibenDB/DE/2017/RdSchr_20170811.pdf?__blob=publica...
11.08.2017 - abgeschlossen werden (Umkehrschluss aus § 104 Absatz 3 BBiG). Maßgebend für die Stichtagsregelung ist also nicht der Beginn des Ausbildungsverhältnisses, son- dern der Zeitpunkt, zu dem das Ausbildungsverhältnis durch den Abschluss des. Ausb
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44249.htm
(1) Die vor dem 1. September 1969 anerkannten Lehrberufe und Anlernberufe oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe gelten als Ausbildungsberufe im Sinne des § 4. Die Berufsbilder, die Berufsbildungspläne, die Prüfungsanforderungen und.
https://www.steuernetz.de/gesetze/bbig/104
(1) 1Die vor dem 1. September 1969 anerkannten Lehrberufe und Anlernberufe oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe gelten als Ausbildungsberufe im Sinne des § 4. 2Die Berufsbilder, die Berufsbildungspläne, die Prüfungsanforderungen und die Prüfung
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_104/
(1) 1Die vor dem 1. September 1969 anerkannten Lehrberufe und Anlernberufe oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe gelten als Ausbildungsberufe im Sinne des § 4. 2Die Berufsbilder, die Berufsbildungspläne, die Prüfungsanforderungen und die Prüfung
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104 BBiG Fortgeltung bestehender Regelungen. (1) Die vor dem 1. September 1969 anerkannten Lehrberufe und Anlernberufe oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe gelten als Ausbildungsberufe im Sinne des § 4. Die Berufsbilder, die Berufsbildungspläne
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103 BBiG - Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit. Prüfungszeugnisse nach der Systematik der Ausbildungsberufe und der Systematik der Facharbeiterberufe und Prüfungszeugnisse nach § 37 Abs. 2 stehen einander gleich. PDF er