(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen
(2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.
(3) Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen.
(4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
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https://www.rostock.ihk24.de/blob/hroihk24/aus_und_weiterbildung/downloads/Ausb...
Exemplar für den Ausbildungsbetrieb. Anlage zum Berufsausbildungsvertrag (§ 10 und § 11 BBiG). im Rahmen der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/frau für Versicherung und Finanzen: Fachrichtung Finanzberatung ...
https://www.hk24.de/blob/hhihk24/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/downloa...
Berufsausbildungsvertrag. (§§ 10, 11 Berufsbildungsgesetz – BBiG). Datenfeld Handelskammer Hamburg. Eintragungsvermerk. (Seite B-1 von B-4 zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag). Zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb), und der/dem Auszubilde
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
auszugleichen. BBiG § 11 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung. (1) Die Vergütung bemißt sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne. Tage wird der Monat zu dreißig Tagen gerechnet. (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist
http://toepferinnung.de/wp-content/uploads/2011/07/13_Link9_Musterausbildungsve...
(Vertragsniederschrift nach § 11 BBiG). Den Vertragspartnern sollen bei der vertraglichen Darlegung eines. Ausbildungsverhältnisses möglichst keine Fehler unterlaufen. Folgende Checkliste verdeutlicht die Mindestangaben in einem. Ausbildungsvertrag: Mind
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/themen/oeffentlicherDienst/tari...
01.03.2016 - für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). - Besonderer Teil BBiG - vom 13. September 2005 geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1. August 2006, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008, geändert durch
https://www.berlin.de/hjav/service/rechtsgrundlagen/bbig.pdf
23.03.2005 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in. Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. - Seite 2 von 34 -. Unterabschnitt 1. Begründung des Ausbildungsverhältnisses. § 10. Vertrag. § 11. Vertragsniederschrift. § 12. Nichtige Ver
https://www.bmbf.de/files/2016-03-23_Evaluationsbericht_BBiG.pdf
23.03.2016 - für die Berufsbildung stärker zu nutzen.11 c) Einschlägige BBiG-Regelungen: Anrechnung nach § 7 BBiG und Verkürzung nach § 8 BBiG. Bei der Berücksichtigung von (beruflicher) Vorbildung im Rahmen einer späteren dualen. Ausbildung muss rechtli
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44156.htm
(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist.
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
11 Vertragsniederschrift. (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form i
https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bbig/01.htm
01.12.2007 - Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_11/
(1) 1Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. 2In di
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/der-berufsausbildungsvert...
Nach § 10 Abs. 1 BBiG wird im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses ein Berufsausbildungsvertrag zwischen dem Ausbildenden und Auszubildenden geschlossen. Der Berufsausbildungsvertrag ist regelmäßig schriftlich abzuschließen, was sich insbesondere