(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.
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https://www.hwk-duesseldorf.de/viewDocument?onr=31&id=352
hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Ausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) fristlos. Begründung: Am 13. September 2010 fehlten Sie unentschuldigt in der Berufsschule. Gestern erfuhren wir von Ihnen, dass Sie
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 22 Eignung der Ausbildungsstätte. (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt werden, wenn. 1. die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist,. 2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur
https://www.galabau-mv.de/bbig-das-unbekannte-wesen.pdfx
Auch die Pflicht zur Verschwiegenheit wird im § 13 BBiG besonders herausgestellt. Der. Auszubildende hat außer-, aber ggf. auch innerbetrieblich über Betriebs- und. Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. § 22 Berufsbildungsgesetz (BBiG): Kündig
https://www.hwk-kassel.de/fileadmin/downloads/1._Ausbildung/AB_K%C3%BCndigung.p...
I Kündigung in der Probezeit. Während der Probezeit kann jede Vertragspartei den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)). Die Kündigung einer Schwangeren ist auch während der Probez
http://www.hwk-heilbronn.de/viewDocument%3Fonr%3D62%26id%3D10197
Eine beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des Prüfungszeugnisses ist zur Einsichtnahme beigefügt. Ort. Datum. Unterschrift. Ausbildungsbetrieb. Die Bestellung von Herrn/Frau als verantwortliche/r Ausbilder/in gemäß § 22 Abs. 2 der HwO und § 28 Abs. 2 BBi
http://www.tieraerztekammer-sachsen.de/dokumente/merkblatt_kuendigung_ausbildun...
Gemäß § 22 Abs. 1 BBiG kann das Berufsausbildungsverhältnis in der Probezeit von jeder Vertragspartei jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist (= fristlos) gekündigt werden, etwa weil das Berufsausbildungsverhältnis nicht den Erwartungen eines Vert
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44167.htm
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/ausbildung/beratung/ausbilderin...
22 Abs. 1 BBiG). Ein wichtiger Grund zur Kündigung nach der Probezeit ist immer dann gegeben, wenn die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zuzumuten ist. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Ausbi
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/thuesingrachorlembke-ksch...
1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift gilt für alle Berufsausbildungsverhältnisse. Während der Berufsausbildung sind Kündigungen gemäß § 22 BBiG nur in beschränktem Umfang zulässig. Der Auszubildende soll ohne das Damoklesschwert einer Kündigung seine Ausbi
https://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec7/37.html
02.08.2006 - So kann das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit lediglich vom Auszubildenden, nicht jedoch vom Ausbilder ordentlich, d.h. mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden, vgl. § 22 BBiG. Die ordentliche Kündigung des Ausbi
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_22/
17.07.2017 - 22 Kündigung. (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden. aus einem wichtig