(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.
(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.
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http://www.verwaltungsschule-saar.de/fileadmin/user_upload/SVS/PDF_DOC/Ausbildu...
1Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil und Besonder
http://bdlf.fr.ch/frontend/versions/4000/download_doc_file
420.11. Berufsbildung – R 420.11. Reglement. vom 23. März 2010. über die Berufsbildung (BBiR). Der Staatsrat des Kantons Freiburg. gestützt auf das Gesetz vom 13. Dezember 2007 über die Berufsbildung (BBiG);. auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion,. be
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
(2) Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn dieser. Mangel durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte behoben wird. BBiG § 23 E
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
11.01.2018 - BBiG 526. 1. Nachfolgend abgedruckt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005. Für die Statistik maßgebend sind. §§ 84 bis 90. Lfd. Nr. Gesetz (änderndes). Fundstelle. Begründung. 1. BGBl. I S. 931 0). BT-Drs. 15/3980 (Gesetzentwurf)
https://www.gwlb.de/aus_und_fortbildung/FAMI/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_VerkV...
zuständige Stelle nach § 73 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. 3. 2005. (BGBl. I S. 931) gemäß § 9 i. V. m. § 79 Abs. 2 BBiG nach Anhörung des Berufsbildungs- ausschusses am 22. 10. 2013 folgende Richtlinien: Ü b e r s i c h t. A. Grundsätz
http://drupal1.d10120cfx1.sn.imv.de/sites/jav.info/files/pdf/Gesetzesauszug_BBi...
11.04.2005 - I S. 931). 2. Berufsbildungsgesetz. (BBiG) vom 23. März 2005. (BGBl. I S. 931). – nicht-amtliche Veröffentlichung –. I n h a l t s ü b e r s i c h t 1. Teil 1. Allgemeine Vorschriften. § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung. § 2 Lernorte d
https://www.aerztekammer-berlin.de/20mfa/75_Antraege_und_Formulare/02_Allgemein...
nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)*. * In der Fassung des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz vom 23. März 2005 (BGBI. I 2005, 931). 1. Pflichten der Ausbildenden. § 14 BBiG: Berufsausbildung. (1) Ausbildende haben.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/berufsausbildungsvertrag-...
Für den Fall einer vorzeitigen Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit gewährt § 23 BBiG unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadensersatzanspruch. Der Ausbildende oder der Auszubildende kann danach Ersatz des ihm entstandenen Sc
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_23/
17.07.2017 - (1) 1Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. 2Dies gilt nicht im F
https://www.arbeitsrecht-hessen.de/rechtsprechung/arbg-darmstadt/detailansicht/...
17.04.2008 - Schadensersatz der Auszubildenden. Alle Fälle. Wird das Ausbildungsverhältnis tatsächlich nicht mehr fortgeführt, weil sich der Ausbilder (hier: stützend auf eine unwirksame Kündigung) einseitig davon löst, so hat die betroffene Auszubildend
http://www.aok-business.de/hessen/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank...
23 BBiG - Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung. (1) 1Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5320101203161758673
Fundstelle und permanenter Link zu Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Angelegenheiten der Berufsbildung im Rahmen der ... 3. der §§ 22 b Abs. 5, 23 Abs. 2, 24 Abs. 1 und 2, 42q Abs. 1, 124 b der Handwerksordn