Zur Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsberufe sowie Ausbildungs- und Prüfungsformen kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausnahmen von § 4 Abs. 2 und 3 sowie den §§ 5, 37 und 48 zulassen, die auch auf eine bestimmte Art und Zahl von Ausbildungsstätten beschränkt werden können.
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https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 6 Berufsausbildung. (1) Der Ausbildende hat. 1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zwec
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
6. BERUFSBILDUNGSGESETZ. Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), 1 zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). – nicht-amtliche Veröffentlichung –. Teil 1. Allgemeine Vorschriften. § 1. Ziel
https://www.bmbf.de/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf
Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen ist eine Zulassungsvoraussetzung für die. Abschlussprüfung (§ 43 BBiG; § 36 HwO). 6. Weisungen. Auszubildende haben den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsaus bildung vom Ausbildenden, vo
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/themen/oeffentlicherDienst/tari...
01.03.2016 - (6). 1. Auszubildende dürfen nicht über die nach Absatz 1 geregelte Ausbildungszeit hinaus zu Mehrarbeit herangezogen und nicht mit Akkordarbeit beschäftigt wer- den. 2. §§ 21, 23 JArbSchG und § 17 Abs. 3 BBiG bleiben unberührt. § 8. Ausbild
https://www.bundestag.de/blob/436858/6ecd335ae2f9e045a7fa92bb899c23a7/wd-8-042-...
24.05.2016 - Anrechnung der Berufserfahrung (§8 BBiG). 5. 2.1.3. Anrechnung einer abgebrochenen oder absolvierten Ausbildung. (§8 BBiG). 6. 2.2. Ausbildungsverkürzung bei schulischer Vorbildung. 6. 2.3. Ausbildungsverkürzung bei überdurchschnittlichen Le
https://www.buzer.de/gesetz/3118/b8618.htm
Abschnitt 6 BBiG Interessenvertretung Berufsbildungsgesetz.
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-berufs...
6 Erprobung neuer Ausbildungsberufe, Ausbildungs- und Prüfungsformen. Zur Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsberufe sowie Ausbildungs- und Prüfungsformen kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachminister
http://www.aok-business.de/hessen/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank...
6 BBiG - Erprobung neuer Ausbildungsberufe, Ausbildungs- und Prüfungsformen. Zur Entwicklung und Erprobung neuer Ausbildungsberufe sowie Ausbildungs- und Prüfungsformen kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachm
https://www.pfalz.ihk24.de/Aus_und_Weiterbildung/ausbildung/Zeitstrahl_Betriebe...
Auszubildende haben über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren (§13 Satz 2, 6 BBiG). Auszubildende verstoßen auch gegen diese Pflicht, wenn sie Betriebswissen weitergeben, welches eindeutig als Betriebsgeheimnis zu erkennen ist. Kei
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5320101203161758673
(3) Nach § 105 in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 3 und 4, 30 Abs. 6, 32 Abs. 2, 33 Abs. 1 und 2, 70 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes werden die Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf die zuständigen Stellen entsprechend § 71 des BBi