§ 75 BBiG, Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
Paragraph 75 Berufsbildungsgesetz

Die Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts bestimmen für ihren Bereich die zuständige Stelle für die Berufsbildung in anderen als den durch die §§ 71, 72 und 74 erfassten Berufsbereichen. Die §§ 77 bis 80 finden keine Anwendung.


Benachbarte Paragraphen


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Word Dokumente zum Paragraphen

Vertrag - Handelskammer Hamburg

https://www.hk24.de/blob/hhihk24/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/downloa...
Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser Kosten einspart. Die Anrechung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 10 (2)

Ausbildungsvertragsmuster - Bundesversicherungsamt

https://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/Vergaberecht_Sonst_An...
Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem diese Kosten einsparen. Die Anrechnung von anteiligen Kosten und Sachbezugswerten nach § 17 Abs. 2


PDF Dokumente zum Paragraphen

Berufsbildungsgesetz - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
Berufsbildung in. Betrieben zulassungspflichtiger. Handwerke der. Handwerksordnung ist die Handwerkskammer zuständige Stelle im Sinne dieses Gesetzes. Zweiter Abschnitt Berufsbildung in anderen Gewerbezweigen und im Bergwesen. Erster Unterabschnitt Allge

anerkannten Ausbildungsberufe - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/Verzeichnis_anerk_AB_2015.pdf
19.06.2015 - Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts (§ 75 BBiG). 4.1.5.1. Evangelisch-Lutherische Kirche. 4.1.5.2. Katholische Kirche. 4.1.6. Zuständige Stellen für die Berufsbildung der Re

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) nach den §§ 57, 59, 74, 75, 77 ...

https://www.arbeitsagentur.de/pdf/1478801243348
3. in Ausbildungsverhältnissen, die nach § 6 des BBiG oder nach § 27 der HwO als Ausnahmen zugelassen sind,. 4. in der Seeschifffahrt aufgrund der Verordnung über die. Berufsausbildung zur Schiffsmechanikerin / zum. Schiffsmechaniker und über den Erwerb

BBiG-Handlungshilfe - DGB Bestellservice

https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/pdf/DGB41242.pdf
Im BPersVG besteht nach § 75 Abs. 3 Mitbestimmung in Fragen der. Berufsausbildung. (LPersVGn entsprechend). In Zeiten, in denen Kosten für die Ausstattung der Ausbildungsab- teilungen oft zulasten Auszubildender reduziert werden sollen, die. Zahl der Aus

1 Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe - Berufsbildende ...

http://berufsbildendeschule.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/bbs/berufsbilde...
April 2011. Hiermit gebe ich das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach § 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgeset- zes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. .... 1.4 Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO und ihre Vorgänger.


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§ 74 BBiG Erweiterte Zuständigkeit Berufsbildungsgesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44219.htm
73 gilt entsprechend für Ausbildungsberufe, in denen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder außerhalb des öffentlichen Dienstes nach Ausbildungsordnungen des öffentlichen Dienstes ausgebildet wird. § 73

§ 72 BBiG Bestimmung durch Rechtsverordnung Berufsbildungsgesetz

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44217.htm
interne Verweise. § 73 BBiG Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes · § 75 BBiG Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Link zu dieser Seite: http://www.buzer.de/gesetz/3118

Unterabschnitt 4 BBiG Vergütung Berufsbildungsgesetz - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3118/b8612.htm
(2) Sachleistungen können in Höhe der nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch festgesetzten Sachbezugswerte angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Bruttovergütung hinaus. (3) Eine über die vereinbarte regelmäßige t

BBiG § 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_75/
17.07.2017 - Teil 3: Organisation der Berufsbildung. Kapitel 1: Zuständige Stellen; zuständige Behörden. Abschnitt 1: Bestimmung der zuständigen Stelle. § 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen

JAV :: Berufsbildungsgesetz

http://www.jav.ovgu.de/Gesetze/Berufsbildungsgesetz.html
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung ... Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten nur die §§ 1 b


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 3: Organisation der Berufsbildung › Kapitel 1: Zuständige Stellen; zuständige Behörden › Abschnitt 1: Bestimmung der zuständigen Stelle › § 75

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 75 BBiG
    § 75 Abs. 1 BBiG oder § 75 Abs. I BBiG

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