(1) Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Bundesinstitut für Berufsbildung gerichtlich und außergerichtlich. Er oder sie verwaltet das Bundesinstitut und führt dessen Aufgaben durch. Soweit er oder sie nicht Weisungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften des zuständigen Bundesministeriums zu beachten hat (§ 90 Abs. 3 Nr. 1 und 2), führt er oder sie die Aufgaben nach Richtlinien des Hauptausschusses durch.
(2) Der Präsident oder die Präsidentin wird auf Vorschlag der Bundesregierung, der Ständige Vertreter oder die Ständige Vertreterin des Präsidenten oder der Präsidentin auf Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Benehmen mit dem Präsidenten oder der Präsidentin unter Berufung in das Beamtenverhältnis von dem Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ernannt.
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https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 1 Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. (1a) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, an eine Beru
http://stbk-stuttgart.de/wp-content/uploads/Hilfsmittel-FP-FALG-2017-2018.pdf
mail@stbk-stuttgart.de . http://www.stbk-stuttgart.de. Fortbildungsprüfung (§ 54 BBiG) zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt im Winter 2017/2018. Hilfsmittel. Die Teilnehmer der Fortbildungsprüfung werden gebeten, folgende Texte - nicht
https://www.bvbc.de/fileadmin/user_upload/PDF/Fachinfo/BVBC-Empfehlungsschreibe...
53121 Bonn. Telefon 02 28 / 9 63 93-0. Telefax 02 28 / 9 63 93-14 ... Dies geht aus § 37 Abs. 3 BBiG und § 56 Abs. 1. BBiG hervor: § 37 Abs. 3 BBiG. Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine fran- zösischsprachige Über
https://service.hessen.de/html/files/07_Entgelte_und_Zuschlaege_fuer_Auszubilde...
01.03.2017 - Auszubildende im. (in Euro). 1. Ausbildungsjahr. 5,39. 7,01. 1,62. 1,08. 1,35. 7,28. 1,89. 1,89. 2. Ausbildungsjahr. 5,71. 7,42. 1,71. 1,14. 1,43. 7,71. 2,00. 2,00. 3. Ausbildungsjahr. 6,01. 7,81. 1,80. 1,20. 1,50. 8,11. 2,10. 2,10. 4. Ausbi
https://www.bmbf.de/files/2016-03-23_Evaluationsbericht_BBiG.pdf
23.03.2016 - Das Berufsbildungsgesetz hat sich bewährt. Die letzte Novelle des Gesetzes aus dem Jahr 2005 ist von der Praxis weitgehend und sehr gut aufgenommen worden. Die geltenden Regelungen des BBiG stellen die passenden Werkzeuge zur Verfügung. Sie
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbig.htm
31.03.2005 - 93. Präsident oder Präsidentin. (1) Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Bundesinstitut für Berufsbildung gerichtlich und außergerichtlich. Er oder sie vermaltet das Bundesinstitut und führt dessen Aufgaben durch. Soweit er oder s
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_93/
17.07.2017 - (1) 1Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Bundesinstitut für Berufsbildung gerichtlich und außergerichtlich. 2Er oder sie verwaltet das Bundesinstitut und führt dessen Aufgaben durch. 3Soweit er oder sie nicht Weisungen und allgem
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https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/bbig/
93 Präsident oder Präsidentin. (1) Der Präsident oder die Präsidentin vertritt das Bundesinstitut für Berufsbildung gerichtlich und außergerichtlich. Er oder sie verwaltet das Bundesinstitut und führt dessen Aufgaben durch. Soweit er oder sie nicht Weisu
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2123&bes_id=3...
September 1993 erläßt die Zahnärztekammer Nordrhein gemäß §41 Satz l und § 46 Abs. l des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 14. August 1969 (BGB1. I S. 1112), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 1993 (BGB1. I S. 1446) die folgende Prüfungsordnu