§ 18 BBiG, Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
Paragraph 18 Berufsbildungsgesetz

(1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet.


(2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.


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Muster Berufsausbildungsvertrag für staatliche Ausbildungsbetriebe ...

https://www.lds.sachsen.de/anlagen/?ID=13097&art_param=198
Der Ausbildungsvertrag kann nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 und des § 18 Absatz 4 TVA-L BBiG gekündigt werden. Diese Tarifregelungen haben zurzeit folgenden Wortlaut: ...


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Berufsbildungsgesetz - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 18 Unabdingbarkeit. Eine Vereinbarung, die zuungunsten des Auszubildenden von den Vorschriften dieses. Teils des Gesetzes abweicht, ist nichtig. BBiG § 18a Interessenvertretung. (1). Auszubildende, deren praktische. Berufsbildung in einer sonstige

Berufsbildungsgesetz - BMBF

https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
Berufsausbildung. § 15. Freistellung. § 16. Zeugnis. Unterabschnitt 4: Vergütung. § 17. Vergütungsanspruch. § 18. Bemessung und Fälligkeit der Vergütung. § 19. Fortzahlung der .... Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. ... 18 Jahren nicht

Kommentare Berufsbildungsgesetz - IHK Frankfurt am Main

https://www.frankfurt-main.ihk.de/pdf/berufsbildung/Kommentare_Berufsbildungsge...
Neues BBiG. Altes BBiG. § 1. Ziele und Begriffe der Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Be- rufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche ..... fen dürfen Jugendliche unter

Richtlinien für Fortbildungsprüfungsordnungen gemäß §§ 77 ... - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA031.pdf
Erlassdatum: 18. Februar 1975. Fundstelle: BWP 2/1975. Beschließender Ausschuss: Bundesausschuss für Berufsbildung. Richtlinien für Fortblldungsprüfungsordnungen gemäß §§ 77, 81 und 95 in. Verbindung mit § 41 BBiG zur Durchführung von Meisterprüfungen. D

Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß §56 Absatz 1 in ...

http://www.hwk-omv.de/downloads/pruefungsordnung-fuer-fortbildungspruefungen-ge...
Verbindung mit § 47 Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBI. I S. 931 ), das zuletzt ... 18 Ausweispflicht und Belehrung ... 40 Abs. 1 BBiG). (2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer i


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BBiG § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_18/
17.07.2017 - (1) 1Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. 2Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet. (2) Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

TVA-L BBiG | Auszubildende, Praktikanten | Tarifgemeinschaft der ...

http://www.tdl-online.de/auszubildende-praktikanten/tva-l-bbig.html
Zeigt die erste Seite des Dokumentes als Grafik in neuem Browserfenster · Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum TVA-L BBiG. Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, 18,92 KB

Rechte von Auszubildenden | www.ausbildung.info

http://ausbildung.info/rechte-in-der-ausbildung
... im späteren Berufsleben. Vorweg ein Überblick der wichtigsten Verträge und Gesetze für Auszubildende: dein Ausbildungsvertrag; die bundeseinheitliche Ausbildungsverordnung für deinen Beruf; das Berufsbildungsgesetz (kurz BBiG, PDF-Download); das Juge

Praktikanten / 1.3.1.9 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung, § 18 ...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/praktikante...
Die Vergütung bemisst sich gem. § 18 Abs. 1 Satz 1 BBiG nach Monaten. Bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet, und zwar unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. Im Zähler kommt es auf die

BBiG - Auszug

https://www.rechtsrat.ws/gesetze/bbig/01.htm
01.12.2007 - Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 2: Berufsbildung › Kapitel 1: Berufsausbildung › Abschnitt 2: Berufsausbildungsverhältnis › Unterabschnitt 4: Vergütung › § 18

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 18 BBiG
    § 18 Abs. 1 BBiG oder § 18 Abs. I BBiG
    § 18 Abs. 2 BBiG oder § 18 Abs. II BBiG

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