Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst zuständigen Fachministerium nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
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https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf
Absatz 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen (§ 65 Abs. 2 Satz 2 BBiG). (3) Die Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulungsprüfung richten sich nach der. Umschulungsordnung oder der Umschulungsprüfungsregelung der zuständigen Stelle (§§ 58, 59. BBiG). § 9. Zul
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 58 Aufgaben. (1) Der Berufsbildungsausschuß ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen. Bildung zu unterrichten und zu hören. (2) Der Berufsbildungsausschuß hat die auf Grund dieses Gesetzes von der zuständigen. Stelle zu erlassenden R
https://datenreport.bibb.de/media2009/tab_b6-5.pdf
Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Umschulung nach § 58 BBiG, § 42 e HwO. Lfd. Nr. Berufsbezeichnung. Regelung vom. Bezug zu Erstausbildung8. Regelung der. Erstausbildung vom. 1. Flugzeugabfertiger (Geprüfter). 15.08.1977. Abschlussprüfung i
https://www.bmbf.de/files/2016-03-23_Evaluationsbericht_BBiG.pdf
23.03.2016 - Das Berufsbildungsgesetz hat sich bewährt. Die letzte Novelle des Gesetzes aus dem Jahr 2005 ist von der Praxis weitgehend und sehr gut aufgenommen worden. Die geltenden Regelungen des BBiG stellen die passenden Werkzeuge zur Verfügung. Sie
https://www.ihk-krefeld.de/de/media/pdf/zentrale-dienste/wir-ueber-uns/rechtsgr...
47, 51, 58 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom. 14. August 1969 (BGBI. l, S. 1112), geändert durch das. Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes. (Böig) vom 12. März 1971 (BGBI. l, S. 185), die fol- gende Prüfungsordnung für die Durchführung von
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a44203.htm
Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche berufliche Umschulung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder dem sonst zuständigen.
http://www.beamtenausbildung-online.de/vorschriften/berufsbildungsgesetz/berufs...
Berufsbildungsgesetz (BBiG): § .58 Umschulungsordnung. Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst bietet aktuelle und besonders günstige Publikationen für Beamte und Tarifkräfte in Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Übersicht der Titel und Preise finden Sie hie
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-berufl...
Das ABC der Ausbildung: Berufsbildungsgesetz (BBiG) – berufliche Umschulung. ... Ausbildungsberuf. Sofern sich die Umschulungsordnung (§ 58) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 59) auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richte
https://wb-web.de/dossiers/recht-weiterbildung/folge-1-gesetzliche-rahmenbeding...
In § 58 BBiG finden sich die Regelungen für Umschulungen. Diese legen fest: die Bezeichnung des Umschulungsabschlusses,; das Ziel, den Inhalt, die Art und Dauer der Umschulung,; die Anforderungen der Umschulungsprüfung und die Zulassungsvoraussetzungen s
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbig.htm
31.03.2005 - 2008 I Nr. 58 S.2418, ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 2008); Artikel 5 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (BGBl. 2008 I Nr. 64 S.2917, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2008); Artikel 15 Abs. 90 des G