Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes oder im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden Zeugnissen über das Bestehen einer Fortbildungsprüfung auf der Grundlage der §§ 53 und 54 gleichstellen, wenn die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.
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https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 57 Beschlußfähigkeit, Abstimmung. (1) Der Berufsbildungsausschuß ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. (2) Zur Wirksamkeit eines Beschl
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
53. Fortbildungsordnung. § 54. Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. § 55. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. § 56. Fortbildungsprüfungen. § 57. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen ... BERUFSBILDUNGSGESETZ. Berufsbildu
http://jugend.dgb.de/++co++ca66b9de-2268-11e6-bbc0-525400808b5c/DGB-Stellungnah...
18.05.2016 - o die Berufsausbildung auf der Basis anerkannter Ausbildungsberufe (§§ 4 – 9 BBiG), die Berufliche. Fortbildung auf der Basis anerkannter Fortbildungsordnungen (§§ 53 – 57 BBiG), die Berufliche. Umschulung auf der Basis von Umschulungsordnun
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/FW-SGB-III-57...
01.01.2018 - 57 Abs. 1 SGB III oder um eine sonstige Berufsausbildung (z.B. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, an Berufsfach-, Fach-,. Fachhoch-, Hochschulen) handelt. (2) Eine abgeschlossene Berufsausbildung liegt nur dann vor, wenn ein B
https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
11.01.2018 - BBiG 526. 1. Nachfolgend abgedruckt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005. Für die Statistik maßgebend sind. §§ 84 bis 90. Lfd. Nr. .... 57. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen. Kapitel 3. Berufliche Umschulung. § 58. Umschulun
https://www.steuernetz.de/gesetze/bbig/57
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsveror
https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44202.htm
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für.
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-berufl...
57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesins
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbig.htm
31.03.2005 - 57. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschu
https://lxgesetze.de/gesetze/bbig/57
57 BBiG: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Re