Sofern sich die Umschulungsordnung (§ 58) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 59) auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richtet, sind das Ausbildungsberufsbild (§ 5 Abs. 1 Nr. 3), der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 Abs. 1 Nr. 4) und die Prüfungsanforderungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5) zugrunde zu legen. Die §§ 27 bis 33 gelten entsprechend.
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https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 3 Vertrag. (1) Wer einen anderen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit dem. Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. (2) Auf den .... BBiG § 11 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung ... Jugend- und Auszubildend
http://heilbronn.ihk.de/ximages/1456343_richtlinie.pdf
prüfen sind: A. EIGNUNGSVORAUSSETZUNGEN: Für die Eignung der Umschulungsstätten gelten dieselben Eignungsvoraussetzungen, die auch für Ausbil- dungsbetriebe und Ausbilder gelten (§§ 60 S. 2, 27ff. BBiG). I. Eignung der Umschulungsstätte. Die Umschulungss
https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Berufliche-Bildung/Ausbildungsberatun...
„Die Grundlage eines jeden Staates ist die Ausbildung seiner Ju gend.“ Das hat schon der antike Philosoph Diogenes gewusst, der um 400 vor Christus geboren wurde. Die Ausbildung der jun gen Menschen ist das Fundament, auf dem eine Gesellschaft ihren. Woh
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
58. Umschulungsordnung. § 59. Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. § 60. Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. § 61. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. § 62 ... BERUFSBILDUNGSGESETZ. Berufsbildungsgesetz (BB
https://www.ihk-wiesbaden.de/blob/wiihk24/s/ueber-uns/downloads/3699584/4c052c3...
Besondere, durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (z.B. Material) sind nach § 3 der Gebührenordnung der IHK Wiesbaden zu erstatten. 1.2. Fortbildung. 1.2.1. Fortbildungsprüfungen schriftlicher Prüfungsteil - erste 60 min. Prüfungszeit (
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_60/
17.07.2017 - 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. 1Sofern sich die Umschulungsordnung (§ 58) oder eine Regelung der zuständigen Stelle (§ 59) auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richtet, sind das Ausbildungsberufsbi
https://www.juris.de/purl/gesetze/BBiG_!_60
60 BBiG 2005 wird von neun Vorschriften des Bundes zitiert. § 60 BBiG 2005 wird von sechs landesrechtlichen Vorschriften zitiert. § 60 BBiG 2005 wird von zwei Verwaltungsvorschriften der Länder / von Landesverbänden zitiert. § 60 BBiG 2005 wird von acht
http://www.beck-shop.de/Lakies-Malottke-BBiG-Berufsbildungsgesetz/productview.a...
Lakies, Malottke, BBiG- Berufsbildungsgesetz, Kommentar für die Praxis, 2016, Buch, Kommentar, 978-3-7663-6509-5, portofrei.
http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/ausbildung/bbig1969.htm
31.03.2005 - Berufsbildungsgesetz 1969 (BBiG 1969). vom 14. August 1969 (BGBl. I S 1969 S. 1112) Außer Kraft getreten, am 1.4.2005 durch Artikel 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG) (BGBl. 2005
http://www.beamtenausbildung-online.de/berufsbildungsgesetz_paragraf_60
Berufsbildungsgesetz (BBiG): § .60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf. Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst bietet aktuelle und besonders günstige Publikationen für Beamte und Tarifkräfte in Bund, Ländern und Gemeinden. Eine Übersicht der