§ 35 BBiG, Eintragen, Ändern, Löschen
Paragraph 35 Berufsbildungsgesetz

(1) Ein Berufsausbildungsvertrag und Änderungen seines wesentlichen Inhalts sind in das Verzeichnis einzutragen, wenn

1.
der Berufsausbildungsvertrag diesem Gesetz und der Ausbildungsordnung entspricht,
2.
die persönliche und fachliche Eignung sowie die Eignung der Ausbildungsstätte für das Einstellen und Ausbilden vorliegen und
3.
für Auszubildende unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Einsicht vorgelegt wird.


(2) Die Eintragung ist abzulehnen oder zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorliegen und der Mangel nicht nach § 32 Abs. 2 behoben wird. Die Eintragung ist ferner zu löschen, wenn die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung nach § 33 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht spätestens am Tage der Anmeldung der Auszubildenden zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung zur Einsicht vorgelegt und der Mangel nicht nach § 32 Abs. 2 behoben wird.


(3) Die nach § 34 Abs. 2 Nr. 1, 4, 6 und 8 erhobenen Daten dürfen zur Verbesserung der Ausbildungsvermittlung, zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Aktualität der Ausbildungsvermittlungsstatistik sowie zur Verbesserung der Feststellung von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Bei der Datenübermittlung sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit zu treffen, die insbesondere die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Zurechenbarkeit der Daten gewährleisten.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Berufsbildungsgesetz - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
(2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. (3) Die Abschlußprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei. BBiG § 35 Prüfungsgegenstand. Durch die Abschlußprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen. Fertigkeiten beherrscht, die no

Berufsbildungsgesetz - BMBF

https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
Untersagung des Einstellens und Ausbildens. Abschnitt 4: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. § 34. Einrichten, Führen. § 35. Eintragen, Ändern, Löschen. § 36. Antrag. Abschnitt 5: Prüfungswesen. § 37 ... Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. Mär

Hinweis über die ärztlichen Untersuchungen nach dem ... - IHK Koblenz

https://www.ihk-koblenz.de/blob/koihk24/bildung/downloads/formulare_ausbildung/...
nigung beizufügen. Der Berufsausbildungsvertrag darf in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhält- nisse nur eingetragen werden, wenn diese Bescheinigung den Antragsunterlagen beigefügt ist. Rechtliche Grundlagen: BBiG § 35 BBiG / Eintragen, Ändern, L

Merkblatt zur Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses gemäß ...

https://www.sbk-sachsen.de/fileadmin/medienmanager/Dokumente/Content/Aus-_und_F...
07.08.2017 - gütungssätze im Einzelfall um maximal 20% unterschritten werden. Damit wird die untere Grenze der. Angemessenheit markiert, die nicht unterschritten werden darf. Anderenfalls kann der BAV nach § 35. Abs. 2 BBiG nicht in das Ausbildungsverzei

Berufsausbildungsvertrag

http://www.kreis-tuebingen.de/site/LRA-Tuebingen-Internet-Root/get/1245486/beru...
bei Einstellung eines/einer neuen Auszubildenden ist der Ausbildungsvertrag vor Beginn der. Berufsausbildung abzuschließen und unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der. Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen (§ 35 Berufsbildungsgesetz - BBiG)


Webseiten zum Paragraphen

BBiG - Freistaat Thüringen

https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlvwa2/120/ausbildung/geb__hrenver...
26.09.2013 - Für Leistungen des Thüringer Landesverwaltungsamtes als zuständige Stelle nach § 73 BBiG ... nach § 45 Abs. 2 BBiG (einschließlich Überstellung)*. 30 €. 2 ... 4 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 8 BBiG. 35 €. 5. Löschun

BBiG § 35 Eintragen, Ändern, Löschen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_35/
23.03.2005 - (1) Ein Berufsausbildungsvertrag und Änderungen seines wesentlichen Inhalts sind in das Verzeichnis einzutragen, wenn. der Berufsausbildungsvertrag diesem Gesetz und der Ausbildungsordnung entspricht,. die persönliche und fachliche Eignung s

Berufsschule - Handwerkskammer zu Köln

https://www.hwk-koeln.de/32,0,378.html
14.11.2013 - ... erwachsene Auszubildende), so dass die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten kalenderwöchentlich größer als die regelmäßige tarifliche wöchentliche Ausbildungszeit sein kann. (BAG Beschluss vom 23.03.2001 -

32 BBiG - Überwachung der Eignung - PRO Personalrecht online ...

http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/anzeig...
(2) 1Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat die zuständige Stelle, falls der Mangel zu beheben und eine Gefährdung Auszubildender nicht zu erwarten ist, Ausbildende aufzufordern, innerhalb einer von ihr gesetzten Frist den Mangel zu beseitigen. 2

Tariferhöhung 2017/2018 für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrags ...

https://lbv.landbw.de/-/tariferhohung-2017-2018-fur-beschaftigte-im-bereich-des...
29.03.2017 - Artikel 29. März 2017 Tariferhöhung 2017/2018 für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrags der Länder (TV-Länder) bzw. für Auszubildende (TVA-L BBiG, TVA-L... ... TVA-L Pflege ist, rückwirkend zum 01.01.2017, eine Erhöhung um einen monatlic


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 2: Berufsbildung › Kapitel 1: Berufsausbildung › Abschnitt 4: Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse › § 35

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 35 BBiG
    § 35 Abs. 1 BBiG oder § 35 Abs. I BBiG
    § 35 Abs. 2 BBiG oder § 35 Abs. II BBiG
    § 35 Abs. 3 BBiG oder § 35 Abs. III BBiG

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