Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Fragen bestimmen, auf die sich die Beteiligung erstreckt, die Zusammensetzung und die Amtszeit der Interessenvertretung, die Durchführung der Wahl, insbesondere die Feststellung der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit sowie Art und Umfang der Beteiligung.
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https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. BBiG § 52 Überwachung, Beratung. (1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Berufsausbildungsvorbereitung zu unt
http://www.dresden.ihk.de/servlet/link_file?link_id=426&target=display&link_zus...
52. 45. Holz. 104. 81. 23. 33. 29. 36. 6. 0. Papier/Druck. 196. 116. 80. 60. 64. 72. 0. 18. Leder/Textil/Bekleidung. 48. 16. 32. 16. 15. 17. 0. 1. Nahrung/Genuss. 63. 49. 14. 24. 20. 19. 0. 1. Glas/Keramik/Schmuck. 72. 31. 41. 21. 17. 25. 9. 1 gewerblich
https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
52. Verordnungsermächtigung. Kapitel 2: Berufliche Fortbildung. § 53. Fortbildungsordnung. § 54. Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen. § 55. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen. § 56 ... BERUFSBILDUNGSGESETZ. Berufsbildung
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in der Bundesrepublik Deutschland vor. 52, 9. Arbeitslosigkeit 8, 30. Arbeitsprogramm, betriebliches 1, 43. Arbeitsteilung 1, 41. Auflösung. – Innung durch HwK 76, 1ff. Aufsicht. – der HwK über die Innung 75, 1ff. – über die HwK 115, 1ff. – Maßnahmen der
http://www.lasv.brandenburg.de/media_fast/4055/Antrag_BBiG_IHK.pdf
Dezernat 52. Frau Meierhold. Lipezker Straße 45, Haus 5. 03048 Cottbus. Bitte Antrag und Kopien der beruflichen Abschlüsse und Zertifikate doppelt einreichen! Antrag auf widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zur Ausbildung in BBiG-. Berufen. G
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_52/
17.07.2017 - Abschnitt 6: Interessenvertretung. § 52 Verordnungsermächtigung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Fragen bestimmen, auf die sich die Beteiligung
https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/2616
Weiter zu § 52 Verordnungsermächtigung - § 52. Verordnungsermächtigung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Fragen bestimmen, auf die sich die Beteiligung erstr
http://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/berufsbildungsgesetz-bbig-ausbil...
Das Berufsbildungsgesetz regelt die berufliche Ausbildung und Weiterbildung in Deutschland. Alles, was Azubis wissen sollten.
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/B/berufsausbildung.html
Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt (§ 17 Abs. 1 BBiG). Das Ausbildungsverhältnis steht unter der besonderen gesetzlichen Aufsicht des Berufsbildung
https://www.halle.ihk.de/share/flip/Juli_August2014/files/assets/basic-html/pag...
Über die Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein. Zeugnis (§ 37 Abs. 2 BBiG). Der von der zuständigen Stelle vorge-. schriebene Vordruck ist zu verwenden. (2). Das Prüfungszeugnis enthält. •. die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37