§ 50 BBiG, Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
Paragraph 50 Berufsbildungsgesetz

(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung gleichstellen, wenn die Berufsausbildung und die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.


(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse den entsprechenden Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung gleichstellen, wenn die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind.


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Azubi-Entgelte TVA-H BBiG -Pflege 2013-2014 - DBB Beamtenbund ...

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/tarifunion/entgelte_azubi_...
31.12.2014 - Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion ( Stand 16. April 2013 ). Ausbildungsentgelte nach § 8 Abs 1 TVA-H – BBiG im 1. Ausbildungsjahr. + 50,00 Euro. + 6,82 %. 783,35 im 2. Ausbildungsjahr. + 50,00 Euro. + 6,36 %. 836,34 i

Gebührenordnung - IHK Frankfurt am Main

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50,00 €. 3.2. Ausstellung von Carnets A.T.A. für nicht-IHK-zugehörige Unternehmen. (§ 1 Abs. 3 IHKG). 60,00 €. 4. Ausbildung und Umschulung. 4.1. Gebühr eines Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisses (§§ 34 ff., 37, 58-63, 71 BBiG). Die Tarifziffe

Berufsbildungsgesetz - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 50 Personenkreis und Anforderungen. (1) Die Berufsausbildungsvorbereitung richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine

1 Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe - Berufsbildende ...

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April 2011. Hiermit gebe ich das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach § 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgeset- zes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert ..... 50 Absatz 1 BBiG (Abschlussprüfung) oder § 40 Absatz

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Berlin.de

https://www.berlin.de/hjav/service/rechtsgrundlagen/bbig.pdf
23.03.2005 - 50. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen. § 50a. Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen. Abschnitt 6. Interessenvertretung. § 51. Interessenvertretung. § 52. Verordnungsermächtigung. Kapitel 2. Berufliche Fortbildung. § 53. Fo


Webseiten zum Paragraphen

§ 50 BBiG Gleichstellung von Prüfungszeugnissen ... - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44195.htm
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für.

BBiG § 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712_50/
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsv

BBiG- Berufsbildungsgesetz | Lakies / Malottke | 5. Auflage, 2016 ...

http://www.beck-shop.de/Lakies-Malottke-BBiG-Berufsbildungsgesetz/productview.a...
Lakies, Malottke, BBiG- Berufsbildungsgesetz, Kommentar für die Praxis, 2016, Buch, Kommentar, 978-3-7663-6509-5, portofrei.

Ausbildung / 3.8.3 Lernmittelzuschuss | TVöD Office Professional ...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/ausbildung-...
Hiervon abweichend ist für die Auszubildenden, die unter den Geltungsbereich des TVAöD – Besonderer Teil BBiG – fallen, in der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 29.4.2016 ein pauschaler Lernmittelzuschuss von 50 EUR brutto pro Ausbildungsjahr

(BBiG) für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse im ... - BRAVORS

https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221569
Richtlinie über die Entschädigungen gemäß § 37 Abs. 4 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse im öffentlichen Dienst. vom 14. ... Für die Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung werden jeweils 50 vom Hundert der entspre


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 2: Berufsbildung › Kapitel 1: Berufsausbildung › Abschnitt 5: Prüfungswesen › § 50

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 50 BBiG
    § 50 Abs. 1 BBiG oder § 50 Abs. I BBiG
    § 50 Abs. 2 BBiG oder § 50 Abs. II BBiG

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