§ 50a BBiG, Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
Paragraph 50a Berufsbildungsgesetz

Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz festgestellt wurde.


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Berufsbildungsgesetz (BBiG) - BSH

http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausbildung/Vorschriften/BBiG.pdf
23.03.2005 - 50a. Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen. Abschnitt 6. Interessenvertretung. § 51. Interessenvertretung. § 52. Verordnungsermächtigung. Kapitel 2. Berufliche Fortbildung. § 53. Fortbildungsordnung. § 54. Fortbildungsprüfungs

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Berlin.de

https://www.berlin.de/hjav/service/rechtsgrundlagen/bbig.pdf
23.03.2005 - 50a. Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen. Abschnitt 6. Interessenvertretung. § 51. Interessenvertretung. § 52. Verordnungsermächtigung. Kapitel 2. Berufliche Fortbildung. § 53. Fortbildungsordnung. § 54. Fortbildungsprüfungs

BBiG- Berufsbildungsgesetz - Toc - Beck Shop

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BBiG 526 - Statistisches Bundesamt

https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
11.01.2018 - Berufsbildungsgesetz (BBiG). BBiG. Ausfertigungsdatum: 23.03.2005. Vollzitat: "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch .... 49. Zusatzqualifikationen. § 50. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen. § 50a. Gle

anerkannten Ausbildungsberufe - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/Verzeichnis_anerk_AB_2015.pdf
19.06.2015 - Rechtsverordnung zur Regelung der beruflichen Umschulung nach § 58 BBiG, § 42e HwO. 3.2.4. Rechtsverordnung über die Eignung der Ausbilder nach § 30 Absatz 5 BBiG und nach § 15 des Bundesbeamtenge- setzes. 3.3. Rechtsverordnungen zur Gleichs


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§ 50a BBiG, Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

https://www.steuernetz.de/gesetze/bbig/50a
Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz festg

§ 50a BBiG Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen ...

http://www.buzer.de/gesetz/3118/a175617.htm
Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem.

§ 50a BBiG: Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen

https://lxgesetze.de/gesetze/bbig/50a
50a BBiG: Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsge

BBiG - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712/
Änderungsdokumentation: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist als Art. 1 Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) v. 23. 3. 2005 (BGBl I S. 931) verkündet worden und im Wesentlichen am 1. 4. 2005 in Kraft getreten.

Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung / 6.4.1 ... - Haufe

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/pruefungen-in-der-berufli...
Nach § 50a BBiG stehen ausländische Berufsqualifikationen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach dem BBiG gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsg


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 2: Berufsbildung › Kapitel 1: Berufsausbildung › Abschnitt 5: Prüfungswesen › § 50a

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 50a BBiG
    § 50a Abs. 1 BBiG oder § 50a Abs. I BBiG

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