Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz festgestellt wurde.
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http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausbildung/Vorschriften/BBiG.pdf
23.03.2005 - 50a. Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen. Abschnitt 6. Interessenvertretung. § 51. Interessenvertretung. § 52. Verordnungsermächtigung. Kapitel 2. Berufliche Fortbildung. § 53. Fortbildungsordnung. § 54. Fortbildungsprüfungs
https://www.berlin.de/hjav/service/rechtsgrundlagen/bbig.pdf
23.03.2005 - 50a. Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen. Abschnitt 6. Interessenvertretung. § 51. Interessenvertretung. § 52. Verordnungsermächtigung. Kapitel 2. Berufliche Fortbildung. § 53. Fortbildungsordnung. § 54. Fortbildungsprüfungs
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https://www.destatis.de/DE/Methoden/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Inhalte/...
11.01.2018 - Berufsbildungsgesetz (BBiG). BBiG. Ausfertigungsdatum: 23.03.2005. Vollzitat: "Berufsbildungsgesetz vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch .... 49. Zusatzqualifikationen. § 50. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen. § 50a. Gle
https://www.bibb.de/dokumente/pdf/Verzeichnis_anerk_AB_2015.pdf
19.06.2015 - Rechtsverordnung zur Regelung der beruflichen Umschulung nach § 58 BBiG, § 42e HwO. 3.2.4. Rechtsverordnung über die Eignung der Ausbilder nach § 30 Absatz 5 BBiG und nach § 15 des Bundesbeamtenge- setzes. 3.3. Rechtsverordnungen zur Gleichs
https://www.steuernetz.de/gesetze/bbig/50a
Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz festg
http://www.buzer.de/gesetz/3118/a175617.htm
Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem.
https://lxgesetze.de/gesetze/bbig/50a
50a BBiG: Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsge
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712/
Änderungsdokumentation: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist als Art. 1 Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) v. 23. 3. 2005 (BGBl I S. 931) verkündet worden und im Wesentlichen am 1. 4. 2005 in Kraft getreten.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/pruefungen-in-der-berufli...
Nach § 50a BBiG stehen ausländische Berufsqualifikationen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach dem BBiG gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsg