§ 80 BBiG, Geschäftsordnung
Paragraph 80 Berufsbildungsgesetz

Der Berufsbildungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie kann die Bildung von Unterausschüssen vorsehen und bestimmen, dass ihnen nicht nur Mitglieder des Ausschusses angehören. Für die Unterausschüsse gelten § 77 Abs. 2 bis 6 und § 78 entsprechend.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Berufsbildungsgesetz - BiBB

https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bbig_1969.pdf
BBiG § 1 Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. (1a) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, an eine Beru

Berufsbildungsgesetz - BMBF

https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsgesetz.pdf
79. Aufgaben. § 80. Geschäftsordnung. Abschnitt 4: Zuständige Behörden. § 81. Zuständige Behörden. Kapitel 2: Landesausschüsse für Berufsbildung. § 82. Errichtung ... Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. ... 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 8

Berufsbildungsgesetz (BBiG) - Berlin.de

https://www.berlin.de/hjav/service/rechtsgrundlagen/bbig.pdf
23.03.2005 - Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Abschnitt 2. Überwachung der Berufsbildung. § 76. Überwachung, Beratung. Abschnitt 3. Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle. § 77. Errichtung. § 78. Beschlussfähigkeit, Abstimmung. §

TVA-H BBiG und TVA-H Pflege - DBB Beamtenbund und Tarifunion

https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/170303_vorl_entgelte%20171...
Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion ( Stand 3. März 2017 ). Ausbildungsentgelte nach § 8 Abs 1 TVA-H – BBiG im 1. Ausbildungsjahr. + 35,00 Euro. + 4,04 %. 901,85 im 2. Ausbildungsjahr. + 35,00 Euro. + 3,80 %. 956,43 im 3. Ausbildung

Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen für den ...

https://www.gwlb.de/aus_und_fortbildung/FAMI/Rechtsgrundlagen/Richtlinie_Fuehre...
zuständige Stelle nach § 73 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. 3. 2005. (BGBl. ... weisbar gemacht werden. 3. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG ... Kenntnis vom Ablauf der Ausbildung zum Zwecke


Webseiten zum Paragraphen

§ 80 BBiG Geschäftsordnung Berufsbildungsgesetz

https://www.buzer.de/gesetz/3118/a44225.htm
Der Berufsbildungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie kann die Bildung von Unterausschüssen vorsehen und bestimmen, dass ihnen nicht nur Mitglieder des Ausschusses angehören. Für die Unterausschüsse gelten § 77.

§ 80 BBiG, Geschäftsordnung - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/bbig/80
1Der Berufsbildungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. 2Sie kann die Bildung von Unterausschüssen vorsehen und bestimmen, dass ihnen nicht nur Mitglieder des Ausschusses angehören. 3Für die Unterausschüsse gelten § 77 Abs. 2 bis 6 und § 78 entspre

79 BBiG - AOK - Service für Unternehmen: PRO Personalrecht online

http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalrecht-online/datenbank/grundl...
Erlass von Verwaltungsgrundsätzen über die Eignung von Ausbildungs- und Umschulungsstätten, für das Führen von Ausbildungsnachweisen nach § 13 Satz 2 Nummer 7, für die Verkürzung der Ausbildungsdauer, für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung, fü

BBiG - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/136712/
Änderungsdokumentation: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist als Art. 1 Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz – BerBiRefG) v. 23. 3. 2005 (BGBl I S. 931) verkündet worden und im Wesentlichen am 1. 4. 2005 in Kraft getreten.

Berufsbildungsgesetz: BBiG | Benecke / Hergenröder, 2009 | Buch ...

http://www.beck-shop.de/benecke-hergenroeder-berufsbildungsgesetz-bbig/productv...
Benecke, Hergenröder, Berufsbildungsgesetz: BBiG, Kommentar, 2009, Buch, Kommentar, 978-3-406-58937-9, portofrei.


  • Verortung im BBiG

    BBiGTeil 3: Organisation der Berufsbildung › Kapitel 1: Zuständige Stellen; zuständige Behörden › Abschnitt 3: Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle › § 80

  • Zitatangaben (BBiG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 931
    Ausfertigung: 2005-03-23
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 17.7.2017 I 2581

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BBiG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 80 BBiG
    § 80 Abs. 1 BBiG oder § 80 Abs. I BBiG

  • Werbung

© 2015 - 2024: Berufsbildungsgesetz.net